Bluttest auf Down-Syndrom: Bundestagsabgeordnete schließen sich zusammen
Berlin – Erstmals nach 25 Jahren wenden sich mit einer gemeinsamen, interfraktionellen „Kleinen Anfrage“ Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen an die Bundesregierung. Dabei richten sie das Augenmerk auf eine Entwicklung in der Pränataldiagnostik: Die breite Anwendung des Bluttests auf eine Trisomie 21. Sie befürchten, dass die Möglichkeit für Schwangere, früh und risikoarm das Vorliegen von genetischen Veränderungen beim ungeborenen Kind zu testen, eine gesellschaftliche Erwartung erzeugen könnte, diese Angebote auch regelhaft zu nutzen.
Dabei teilen sie die Sorge, dass Eltern, die sich gegen den Test oder wissentlich für ein behindertes Kind entscheiden, künftig immer mehr in Erklärungsnöte geraten könnten. Der Deutsche Ethikrat hatte in seiner Stellungnahme „Die Zukunft der genetischen Diagnostik“ bereits vor zwei Jahren auf diese mögliche Entwicklung aufmerksam gemacht.
Seit 2012 können Schwangere mit dem Bluttest ihr Kind privat auf Down-Syndrom testen lassen. Untersuchungen zufolge entscheiden sich bei Vorliegen einer Trisomie 21 dann neun von zehn Eltern für einen Schwangerschaftsabbruch. Gegenwärtig prüft der Gemeinsame Bundesausschuss, ob die pränatalen Bluttests gemäß § 137e SGB V erprobt werden sollen. Würde das Erprobungsverfahren positiv ausfallen, könnten diese Bluttests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden.
Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März fordert der Caritasverband, die betroffenen Frauen mit ihrer Entscheidung nicht allein zu lassen und die Beratung zu stärken. Wichtiger als eine ausgefeiltere vorgeburtliche Selektion behinderter Kinder sei, betroffene Eltern besser zu beraten und ihnen im Alltag konkret zu helfen. Noch zu häufig würden die betroffenen Eltern privat und beruflich in ihren Möglichkeiten behindert.
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