Politik

Verbände kritisieren Schwangeren-Bluttest auf Down-Syndrom

  • Dienstag, 14. Februar 2017
Uploaded: 23.04.2016 14:30:49 by mis
/dpa

Stuttgart – Mehrere Behindertenverbände, das Gen-ethische Netzwerk und die Diakonie Württemberg haben sich erneut gegen den ethisch umstrittenen Down-Syndrom-Bluttest für Schwangere gewendet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dürfe den Test nicht zur Re­gel­versorgung erklären und damit die Krankenkassen zur Übernahme der Kos­ten ver­pflichten, forderten die 20 Verbände in einer heute in Stuttgart veröffentlichten gemein­samen Stellungnahme. Hintergrund für den erneuten Widerstand ist, dass das Ple­num des G-BA am kommenden Donnerstag das Institut für Qualität und Wirtschaft­lich­keit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Erstellung einer Versicherteninformation beauftragen will.

Bluttest verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention

Der pränatale Test verbessere nicht die medizinische Versorgung der Schwange­ren und liefere auch keine Therapiemöglichkeiten für das ungeborene Kind, vielmehr gehe es um eine „selektive Fahndung nach unerwünschten Abweichungen“, argumentieren die Ver­bände. Sie forderten, die „selektive Pränataldiagnostik“ in Deutschland insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Die Verbände wiesen auch darauf hin, dass der neue Bluttest gegen die von Deutschland unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention verstoße.

Seit August 2016 prüfen Ärzte und Krankenkassen eine mögliche Kostenübernahme des Bluttests bei Risikoschwangerschaften. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat ein ent­sprechendes Verfahren eingeleitet, ob und wie der Test anstelle der bisher üblichen Bi­opsie der Plazenta oder der Fruchtwasseruntersuchung im Rahmen der Regelleistungen eingesetzt werden kann.

Kann ein nicht invasiver Test die in­va­siven Chorionzottenbiopsie oder Am­nio­zentese ersetzen?

Die Träger des G-BA hatten bereits im August 2016 betont, dass sie sich des „sehr sen­si­blen“ Themas „sehr bewusst“ seien. Der unparteiische Vorsitzende Josef Hecken hatte klargestellt, dass es nicht darum gehe, generell einen Test einzuführen, mit der eine spe­zielle Untersuchung auf Trisomien erfolge. Es gehe vielmehr um die Frage, ob bei Risiko­schwangerschaften ein nicht invasiver molekular­ge­netischer Test die bisher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) er­bringbaren Unter­su­chungen wie der in­va­siven Chorionzottenbiopsie beziehungs­wei­­se der Am­nio­zentese ersetzen könne.

„Der Anwen­dungs­­bereich soll nicht erweitert werden. Es bleibt eine Beschränkung auf Ri­­siko­schwan­ger­schaften“, stellte Hecken damals klar. „Mit dem Test kann man das Risi­ko für Schwange­re re­duzieren“, betonte im August 2016 Doris Pfeiffer, Vorstandsvor­sit­zende des GKV-Spitzen­verbands. Er sei aber auch „schneller gemacht als eine Frucht­wasseruntersuchung“.

G-BA ist gesetzlich verpflichtet, Methodenbewertungen vorzunehmen

Hecken versprach damals, die in zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen diskutierten Be­fürch­tun­gen einer möglichen Indika­ti­o­nsausweitung der Pränataldiagnostik und einer da­mit ein­her­­gehenden potenziellen Gefahr der selektiven Verhinderung von Schwanger­schaf­ten, insbesondere mit fetaler Trisomie 21, in den Beratungen zur evidenzbasierten medi­zini­schen Be­wertung der NIPD besonders im Blick zu behalten. Er betonte aber zu­gleich, der G-BA sei gesetzlich verpflichtet, die Methodenbewertung vorzunehmen. He­cken hatte er den Gesetzgeber aufgefordert, über die be­stehen­­den Regularien nach­zu­denken.

In Deutschland ist der Test, bei dem durch genetische Analyse im Blut von Schwangeren auf die Chromosomenstörungen des ungeborenen Kindes geschlossen werden kann, seit 2012 verfügbar. Er wird von den Krankenkassen bislang nicht bezahlt.

Die Kosten liegen je Untersuchung bei einigen Hundert Euro. Wird während der Schwangerschaft das Down-Syndrom oder eine andere Chromosomen-Abweichung festgestellt, ent­schei­det sich die übergroße Mehrheit der Schwangeren für eine Abtreibung.

kna/may

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