Verbände kritisieren Schwangeren-Bluttest auf Down-Syndrom

Stuttgart – Mehrere Behindertenverbände, das Gen-ethische Netzwerk und die Diakonie Württemberg haben sich erneut gegen den ethisch umstrittenen Down-Syndrom-Bluttest für Schwangere gewendet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dürfe den Test nicht zur Regelversorgung erklären und damit die Krankenkassen zur Übernahme der Kosten verpflichten, forderten die 20 Verbände in einer heute in Stuttgart veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme. Hintergrund für den erneuten Widerstand ist, dass das Plenum des G-BA am kommenden Donnerstag das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Erstellung einer Versicherteninformation beauftragen will.
Bluttest verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention
Der pränatale Test verbessere nicht die medizinische Versorgung der Schwangeren und liefere auch keine Therapiemöglichkeiten für das ungeborene Kind, vielmehr gehe es um eine „selektive Fahndung nach unerwünschten Abweichungen“, argumentieren die Verbände. Sie forderten, die „selektive Pränataldiagnostik“ in Deutschland insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Die Verbände wiesen auch darauf hin, dass der neue Bluttest gegen die von Deutschland unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention verstoße.
Seit August 2016 prüfen Ärzte und Krankenkassen eine mögliche Kostenübernahme des Bluttests bei Risikoschwangerschaften. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, ob und wie der Test anstelle der bisher üblichen Biopsie der Plazenta oder der Fruchtwasseruntersuchung im Rahmen der Regelleistungen eingesetzt werden kann.
Kann ein nicht invasiver Test die invasiven Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese ersetzen?
Die Träger des G-BA hatten bereits im August 2016 betont, dass sie sich des „sehr sensiblen“ Themas „sehr bewusst“ seien. Der unparteiische Vorsitzende Josef Hecken hatte klargestellt, dass es nicht darum gehe, generell einen Test einzuführen, mit der eine spezielle Untersuchung auf Trisomien erfolge. Es gehe vielmehr um die Frage, ob bei Risikoschwangerschaften ein nicht invasiver molekulargenetischer Test die bisher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringbaren Untersuchungen wie der invasiven Chorionzottenbiopsie beziehungsweise der Amniozentese ersetzen könne.
„Der Anwendungsbereich soll nicht erweitert werden. Es bleibt eine Beschränkung auf Risikoschwangerschaften“, stellte Hecken damals klar. „Mit dem Test kann man das Risiko für Schwangere reduzieren“, betonte im August 2016 Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Er sei aber auch „schneller gemacht als eine Fruchtwasseruntersuchung“.
G-BA ist gesetzlich verpflichtet, Methodenbewertungen vorzunehmen
Hecken versprach damals, die in zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen diskutierten Befürchtungen einer möglichen Indikationsausweitung der Pränataldiagnostik und einer damit einhergehenden potenziellen Gefahr der selektiven Verhinderung von Schwangerschaften, insbesondere mit fetaler Trisomie 21, in den Beratungen zur evidenzbasierten medizinischen Bewertung der NIPD besonders im Blick zu behalten. Er betonte aber zugleich, der G-BA sei gesetzlich verpflichtet, die Methodenbewertung vorzunehmen. Hecken hatte er den Gesetzgeber aufgefordert, über die bestehenden Regularien nachzudenken.
In Deutschland ist der Test, bei dem durch genetische Analyse im Blut von Schwangeren auf die Chromosomenstörungen des ungeborenen Kindes geschlossen werden kann, seit 2012 verfügbar. Er wird von den Krankenkassen bislang nicht bezahlt.
Die Kosten liegen je Untersuchung bei einigen Hundert Euro. Wird während der Schwangerschaft das Down-Syndrom oder eine andere Chromosomen-Abweichung festgestellt, entscheidet sich die übergroße Mehrheit der Schwangeren für eine Abtreibung.
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