Down Syndrom-Bluttest: Abgeordnete kritisieren ungenügende Vergleichsdaten

Berlin – Bundesweite Daten zu vorgeburtlichen Tests auf Trisomie 21 sowie fundierte Auswertungen zu Schwangerschaftsabbrüchen bei und Geburten von Kindern mit Down-Syndrom liegen in Deutschland bislang nicht vor. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die interfraktionelle Kleine Anfrage „Vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms“ hervor. Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen hatten darin im Vorfeld einer möglichen Massenanwendung der umstrittenen Bluttests ihre Sorge vor erhöhten Abtreibungsraten geäußert.
Angesichts derart elementarer Erkenntnisdefizite und mangelnder Beobachtungsmöglichkeiten „lassen sich weder Trends ablesen noch Vergleiche mit Entwicklungen im Ausland anstellen“, warnten die Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer (B90/Grüne), Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Die Linke). Dies erschwere die Erkenntnis und Korrektur möglicher Fehlentwicklungen. „Wenn wir schon heute nicht wissen, wie sich die Zahlen - sowohl der Geburten und Abbrüche, als auch der durchgeführten und abgelehnten Beratungen - entwickeln, können wir mit Blick auf die neuen Tests nicht beruhigt sein“, betonten die Paralamentarier.
Deren Sorge, der Test widerspreche der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, teilt die Bundesregierung allerdings nicht. „Das Angebot beinhaltet für sich genommen keine negative Wertung, Stigmatisierung oder Stereotypisierung“, erklärte Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage. Vielmehr gelte es durch Beratungsangebote werdende Eltern in ihrer Entscheidung für ein behindertes Kind zu stärken. „Daten über die Zahl der durchgeführten genetischen Beratungen, die Häufigkeit des Verzichts auf Beratung und die Dauer der Bedenkzeit bis zur genetischen Untersuchung liegen jedoch nicht vor“, monierten die Fragesteller.
Sie warnten zudem davor, der Bluttest könne zur frühen Geschlechtsbestimmung ungeborener Kinder missbraucht werden könnte. „Wer das so ermittelte Geschlecht vor Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche mitteilt, handelt laut Antwort der Bundesregierung nach Gen-Diagnostikgesetz zwar rechtswidrig, bleibe aber straffrei. „Es muss diskutiert werden, ob die rechtswidrige Mitteilung des Geschlechts auch zu Konsequenzen für Test-Anbieter und Ärzte führen muss“, forderten die Abgeordneten.
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