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BMVZ beklagt fehlende Wahrnehmung ärztlicher Kooperationen

  • Dienstag, 24. Februar 2026
/siro46, stock.adobe.com
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Berlin – Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und ärztliche Kooperationen werden noch zu wenig wahrgenommen und unterstützt – vor allem von der Selbstverwaltung. Dies beklagte der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – integrierte Versorgung (BMVZ) heute beim Strategiekongress, einem Fachkongress zu Strukturfragen der ambulanten Versorgung.

Dabei gebe es inzwischen immer mehr Ärzte, die in größeren Kooperationen arbeiteten und sich anstellen ließen, betonte Susanne Müller, Geschäftsführerin des BMVZ. Mit einem Einblick in die Zahlen des Bundesarztregisters konnte dies auch Anke Schliwen, Leiterin der Abteilung Sicherstellung bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bestätigen.

Demnach sank die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die sich zwischen dem Jahr 2014 und 2024 für eine Zulassung entschieden hatten, um 15 Prozent. In der Anstellung stieg die Anzahl im gleichen Zeitraum um 120 Prozent.

Generell nimmt die Zahl der Ärzte und Psychotherapeuten in allen Praxisformen zu. In den vergangenen Jahren konnte jedoch ein besonders hoher Anstieg im Bereich der MVZ beobachtet werden: Zwischen 2013 und 2024 war die Zahl der Ärzte von 12 480 auf 32 283 um 159 Prozent gestiegen. In Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) stieg der Wert um zwei Prozent, bei Ärzten in Einzelpraxen um acht Prozent.

Fakt sei auch, dass MVZ im Mittel etwa doppelt so viele Ärzte wie Gemeinschaftspraxen beschäftigten, erklärte Schliwen von der KBV. Während der Anteil in MVZ bei durchschnittlich 6,2 Mitgliedern liegt, arbeiten in Gemeinschaftspraxen rund drei Ärzte, in allen anderen Praxen inklusive Einzelpraxen 1,5 Ärztinnen und Ärzte.

„Wir haben bereits heute ungefähr 5.000 Praxisstandorte mit fünf und mehr Ärzten“, betonte Müller vom BMVZ. Das seien nicht wenige. Vor allem für Teile der Selbstverwaltung gelte jedoch, dass die Kooperationen nicht gesehen würden und dass sie beispielsweise in Vertreterversammlungen in ihrer Quantität noch nicht ausreichend vertreten seien. Dies mache sich auch bei den Gesetzgebungsplänen bemerkbar.

Viele der Benachteiligungen seien nicht unbedingt Absicht der Selbstverwaltung, oft sei es eine Nachlässigkeit, dass nicht daran gedacht werde, dass es inzwischen so viele Kooperationen gebe, so Müller. Es sei deshalb wichtig, dass dieses Missverhältnis in der Wahrnehmung aufgelöst und bessere Rahmenbedingungen geschaffen würden.

Nachholbedarf sah die BMVZ-Geschäftsführerin im Bereich der MVZ vor allem bei der Stärkung der ärztlichen Inhaberschaft, der Vergütung und Strukturtransparenz. „Wenn die ärztlichen Inhaberschaften von der Politik gewollt sind – warum wird ihnen das Leben dann so schwer gemacht?“, fragte Müller.

Ärzte stünden den größten institutionellen und juristischen Hemmnissen gegenüber, wenn sie ein MVZ gründen wollten. Jedes Krankenhaus habe es dabei leichter. „Diesen Widerspruch müssen sie in sinnvoller Weise in dieser Legislatur auflösen“, sagte sie mit Blick auf die Politik.

Es sei wichtig, dass für ärztliche MVZ bessere Möglichkeiten geschaffen werden, sagte dazu Anne Janssen (CDU), Mitglied des Bundestages und Berichterstatterin zu MVZ. „Ärztliche Inhaber sind uns natürlich auch lieber als Investoren.“ Man könne jedoch nicht generell sagen, ob die eine Form schlechter als die andere sei. Jeder Arzt sollte vielmehr die Möglichkeit haben, in der Struktur zu arbeiten, die für ihn passe.

Zum iMVZ-Gesetz, das im Koalitionsvertrag angekündigt worden war, hielt sich Janssen bedeckt. Ein genaues Datum und den Inhalt könne sie noch nicht mitteilen. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben umgesetzt werde.

Gesetzlich nachgeschärft werden muss Müller zufolge auch beim Betrieb und der Übergabe von MVZ. Hier sei bislang hauptsächlich die MVZ-Gründung berücksichtigt worden. Wichtig für die vertragsärztliche Versorgung findet sie zudem eine Reform im Bereich der Primärarztversorgung und weitere angrenzende Bereiche wie das Apothekengesetz und die Notfallversorgung.

nfs

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