Brachytherapie bei Patienten mit Niedrig-Risiko-Prostatakrebs künftig auch in der Arztpraxis möglich
Berlin – Künftig dürfen nicht nur Kliniken, sondern auch niedergelassene Fachärzte für Strahlentherapie oder Urologie Patienten mit einem Niedrig-Risiko-Prostatakarzinom mit einer sogenannten Low-Dose-Rate (LDR)-Brachytherapie behandeln. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte September entschieden.
Bei einem Niedrig-Risiko-Prostatakrebs ist der bösartige Tumor auf die Prostata begrenzt. Es sind nur einzelne Bereiche des Organs mit Krebszellen befallen.
Bei der interstitiellen LDR-Brachytherapie werden schwach radioaktive Strahlungsquellen (Low-Dose-Rate, LDR) über Hohlnadeln in die Prostata eingebracht, um den Krebs von innen zu bestrahlen und die bösartigen Tumorzellen zu zerstören.
„Im Vergleich zu den verfügbaren Therapieoptionen hat die innere Strahlentherapie andere Vor- und Nachteile: Insbesondere für Patienten, die eine Entfernung der Prostata als zu belastend ablehnen und für die auch eine mehrwöchige äußere Strahlentherapie nicht infrage kommt, kann die LDR-Brachytherapie die geeignete Therapieoption sein“, sagte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.
Da die individuelle Lebenssituation eines Patienten bei der Entscheidung von besonderer Bedeutung sei, habe der G-BA die Brachytherapie mit einer standardisierten Patienteninformation verbunden, die der Arzt oder die Ärztin dem Patienten verpflichtend aushändigen müsse. „Ziel ist es, den persönlichen Abwägungsprozess zu unterstützen“, so Lelgemann.
Als Behandlungsmöglichkeiten eines Niedrig-Risiko-Prostatakrebs stehen neben der Brachytherapie auch die operative Entfernung der Prostata und die äußere Strahlentherapie zur Verfügung. Da ein Niedrig-Risiko-Prostatakrebs oft nur sehr langsam oder gar nicht wächst, kommt für die betroffenen Männer zudem die Strategie der aktiven Überwachung in Betracht.
Krankenhäuser können die LDR-Brachytherapie bei Patienten bereits heute anwenden, wenn sie bestimmte qualitätssichernde Maßnahmen einhalten. Künftig gelten angepasste Anforderungen für Krankenhäuser und für niedergelassene Ärzte. So dürfen beispielsweise nur Fachärzte für Strahlentherapie oder Urologie die Brachytherapie durchführen, die zusätzlich über einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde gemäß Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin verfügen.
Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor. Er wird erst wirksam, wenn er im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Danach muss der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten über die Höhe der Vergütung entscheiden. Erst dann können Ärzte die ambulante Leistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen.
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