Vergütung für Brachytherapie beim Prostatakarzinom vereinbart

Berlin – Die Low-Dose-Rate-Brachytherapie beim lokal begrenztem Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil kann von Juli an zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Der Bewertungsausschuss hat dafür die ärztliche Vergütung festgelegt. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gibt es dafür nun zwei neue Leistungen. Die Gebührenordnungsposition (GOP) 25335 (8432 Punkte / 938,01 Euro) für die interstitielle Low-Dose-Rate-Brachytherapie (LDR-Brachytherapie) mit permanenter Seed-Implantation und die GOP 25336 (1007 Punkte / 112,02 Euro) für die Postimplantationskontrolle und Nachplanung.
Die bei der LDR-Brachytherapie anfallenden Sachkosten wie implantierte Seeds und Implantationsnadeln sind laut KBV nicht in den Leistungen enthalten und können gesondert abgerechnet werden.
Wie die Körperschaft weiter erklärt, sind die GOP von Strahlentherapeuten und Urologen berechnungsfähig, die über die für die LDR-Brachytherapie erforderliche Fachkunde verfügen und eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung haben. Die Vergütung erfolgt dauerhaft extrabudgetär.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im September vergangenen Jahres beschlossen, die interstitielle LDR-Brachytherapie bei lokal begrenztem Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil in die Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der entsprechenden Richtlinie der vertragsärztlichen Versorgung aufzunehmen. Das Verfahren stellt für die Betroffenen eine Alternative zur äußeren Bestrahlung oder Entfernung der Prostata dar.
Alle fachlichen und organisatorischen Anforderungen hat der G-BA in einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsrichtlinie festgelegt. Beide Beschlüsse des G-BA sind am 8. Januar in Kraft getreten.
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