Ärzteschaft

Vergütung für Brachytherapie beim Prostatakarzinom vereinbart

  • Freitag, 2. Juli 2021
/SciePro, stock.adobe.com
/SciePro, stock.adobe.com

Berlin – Die Low-Dose-Rate-Brachytherapie beim lokal begrenztem Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil kann von Juli an zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Der Bewertungsausschuss hat dafür die ärztliche Vergütung festgelegt. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gibt es dafür nun zwei neue Leistungen. Die Gebühren­ord­nungsposition (GOP) 25335 (8432 Punkte / 938,01 Euro) für die interstitielle Low-Dose-Rate-Brachy­the­rapie (LDR-Brachytherapie) mit permanenter Seed-Implantation und die GOP 25336 (1007 Punkte / 112,02 Euro) für die Postimplantationskontrolle und Nachplanung.

Die bei der LDR-Brachytherapie anfallenden Sachkosten wie implantierte Seeds und Implantationsna­deln sind laut KBV nicht in den Leistungen enthalten und können gesondert abgerechnet werden.

Wie die Körperschaft weiter erklärt, sind die GOP von Strahlentherapeuten und Urologen berechnungsfä­hig, die über die für die LDR-Brachytherapie erforderliche Fachkunde verfügen und eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung haben. Die Vergütung erfolgt dauerhaft extrabudgetär.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im September vergangenen Jahres beschlossen, die interstitielle LDR-Brachytherapie bei lokal begrenztem Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil in die Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der entsprechenden Richtlinie der vertragsärztlichen Versorgung aufzunehmen. Das Verfahren stellt für die Betroffenen eine Alternative zur äußeren Bestrahlung oder Entfernung der Prostata dar.

Alle fachlichen und organisatorischen Anforderungen hat der G-BA in einer sektorenübergreifenden Quali­­tätssicherungsrichtlinie festgelegt. Beide Beschlüsse des G-BA sind am 8. Januar in Kraft getreten.

EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung