Politik

Brandenburgs Landtag stimmt einstimmig für Kinderschutzambulanzen

  • Freitag, 19. Dezember 2025
/Brian Jackson, stockadobecom
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Potsdam – Brandenburgs Landtag hat sich gestern einstimmig für die Schaffung von spezialisierten Kinderschutzambulanzen ausgesprochen. Die Einrichtungen sollen an Krankenhäusern in Potsdam, Eberswalde, Lauchhammer und Neuruppin entstehen. Ein weiterer Standort in Potsdam ist in Planung.

„Kinderschutz geht alle an“, sagte die BSW-Abgeordnete Jenny Meier. „Jedes Kind hat ein Recht auf den Schutz seiner körperlichen, geistigen der körperlichen, geistigen und psychischen Unversehrtheit.“ Die Ambulanzen seien wichtige Schnittstellen zwischen den Jugendämtern und der Medizin. Wenn Vernachlässigung und Missbrauch im Raum stehen, sei schnelle und multiprofessionelle Hilfe nötig.

„Die Erstversorgung und Intervention sind zu oft vom Engagement Einzelner abhängig“, sagte Meier. „Wir haben in Brandenburg keine Problemkinder, sondern Kinder mit Problemen – und diese benötigen Hilfe und Schutz.“

Auch die SPD-Abgeordnete Nadine Graßmel betonte, dass durch die Ambulanzen „Verlässlichkeit für Eltern, Schutz für Kinder und eine verlässliche Grundlage für die Jugendämter“ geschaffen werden solle. „Genau diese Strukturen entscheiden darüber, ob ein Kind zeitnah Hilfe bekommt, oder durchs Raster fällt“, sagte Graßmel. „Guter Kinderschutz beginnt nicht im Aktenordner, sondern dort, wo Kinder Schutz brauchen und Familien Orientierung.“

Die CDU-Abgeordnete Kristy Augustin und die Rednerin der AfD, Daniela Oeynhausen, begrüßten ebenfalls die Einrichtung der Ambulanzen. Allerdings kritisierte Augustin, dass dies schon deutlich früher der Fall gewesen sein könnte. „Je engmaschiger wir das Netz der Prävention machen, um so weniger lassen wir, zu dass ein Kind am Ende durchrutschen könnte.“

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) rief die Abgeordneten auf, sich auch in den nächsten Haushaltsverhandlungen für die Ambulanzen einzusetzen. Denn der Beschluss des Landtags sieht eine Unterstützung der Einrichtungen lediglich „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ vor.

benl

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