Bremer Ärzte warnen vor Preistreiberei bei Hörgeräten
Bremen – Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) hat einen Vertrag zwischen der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker und der AOK sowie diversen Betriebskrankenkassen scharf kritisiert. Die Vereinbarung gefährde die Gesundheit von Patienten und reiße tiefe Löcher in ihre Geldbeutel, heißt es dazu aus der KV.
Der KV zufolge sieht der Vertrag vor, dass Schwerhörige für eine Nachuntersuchung nicht mehr vom HNO-Arzt gesehen werden müssen. In einigen Fällen werde zudem ganz und gar auf eine ärztliche Untersuchung verzichtet. Die KVHB hat deshalb die Vertragspartner aufgefordert, die Vereinbarung umgehend aufzulösen und zu einer gesetzeskonformen Versorgung mit Hörgeräten zurückzufinden.
„Nicht nur, dass diese Vereinbarung gegen die geltende Hilfsmittelrichtlinie verstößt, das Verfahren schadet den Hörgeschädigten mehr, als es ihnen nutzt“, betonte KVHB-Vorstandsvorsitzender Jörg Hermann. Der Vertrag löse nicht nur eine medizinische Fehlversorgung aus, sondern belaste die Betroffenen auch finanziell.
Rolf-Rüdiger Leibecke vom Landesverband der HNO-Ärzte stellt dazu fest: „Es darf davon ausgegangen werden, dass das wirtschaftliche Interesse der Hörgeräteakustiker sich vorwiegend auf die Abgabe hochpreisiger und zuzahlungspflichtiger Hörgeräte ausrichtet.“ Aus diesem Grund empfehlen die KVHB und der Landesverband der HNO-Ärzte allen Hörgeschädigten, denen bereits vor der Rechnungsstellung eine hohe Zuzahlung in Aussicht gestellt wurde, umgehend ihren HNO-Arzt zu konsultieren.
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