Ärzteschaft

KBV befürchtet Qualitäts­einbußen bei der Schwer­hörigen-Versorgung

  • Freitag, 11. Oktober 2013
Uploaded: 11.10.2013 15:29:13 by mis
dpa

Neumünster/Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Berufsverband der HNO-Ärzte haben vor „massiven Qualitätseinbußen bei der Schwer­hörigen-Versorgung“ gewarnt. Hintergrund ist ein Vertrag zwischen der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker und der AOK sowie rund 100 Betriebskrankenkassen.

Darin verzichten die Vertragspartner auf die Nachuntersuchung beim verordnenden Hals-Nasen-Ohrenarzt. Das verstößt laut KBV sowohl gegen die geltende Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses als auch gegen Qualitätsvereinbarung zur Hörgeräteversorgung der KBV und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

„Für die Patienten besteht die Gefahr, dass Komplikationen zu spät erkannt werden“, mahnte Dirk Heinrich, Präsident des Berufsverbands der Hals-Nasen-Ohrenärzte. So könnten etwa Gehörgangsdruckgeschwüre, die als eine der häufigsten Komplikationen beim Einsatz von Hörgeräten gelten, ohne gründliche Nachuntersuchung beim HNO-Facharzt nicht rechtzeitig erkannt werden.

Schlechtere Behandlungsqualität droht
Obwohl es bald deutlich mehr Geld für Hörgeräte gebe, müssten die Patienten aufgrund des Vertrags zwischen Kassen und Hörgeräteakustikern also mit einer schlechteren Behandlungsqualität rechnen.

Auch KBV-Vorstand Andreas Köhler hält den Vertrag für kontraproduktiv: „Weder die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker noch die beteiligten Krankenkassen legen offensichtlich großen Wert auf die Qualitätssicherung bei der Hörgeräteversorgung, wie sie Kassenärztliche Bundesvereinigung und Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegt haben“, monierte der KBV-Chef. Er appellierte an die zuständigen Aufsichtsbehörden, umgehend für die Einhaltung der geltenden Hilfsmittel-Richtlinie zu sorgen.

Nach Beschluss des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen steigt der Festbetrag für Hörhilfen von schwerhörigen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. November von 421 auf 785 Euro. Anders als bisher wird die Nachsorge dabei künftig gesondert vergütet. Jährlich erhalten bundesweit mehr als 500.000 Menschen ein neues Hörgerät.

hil

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