Budget für humangenetische Untersuchungen aufgestockt

Berlin – Das Budget zur Finanzierung der humangenetischen Diagnostik im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wird für dieses Jahr aufgestockt. Für diese Untersuchungen stehen im Jahr 2026 zusätzliche 29,4 Millionen Euro in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bereit.
Das hat der Bewertungsausschuss laut einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossen und seine jährliche Überprüfung der Mengenentwicklung humangenetischer Leistungen abgeschlossen.
Hintergrund ist ein Beschluss des Bewertungsausschusses von 2020, wonach die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung im Bereich der Humangenetik für fünf Jahre jährlich überprüft und angepasst wird – dass heißt, letztmalig für 2026.
Im Juni hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der KBV ein umfassendes Sparpaket im Bereich der humangenetischen Diagnostik beschlossen, nachdem KBV und GKV-Spitzenverband seit Langem über die Weiterentwicklung der Humangenetik beraten hatten.
Ziel war es nach Angaben der KBV, die Mengendynamik in der Humangenetik zu begrenzen – ohne die Versorgung zu gefährden. Die Verhandlungen waren schließlich gescheitert, weshalb der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet wurde.
Die Neuregelungen treten zum 1. Oktober in Kraft und sehen unter anderem eine Absenkung der Bewertung humangenetischer Leistungen sowie die Einführung zusätzlicher Mengenstaffelungen auf Praxisebene vor.
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