Humangenetik: Erweiterter Bewertungsausschuss wertet Leistungen ab

Berlin – Die Preise für humangenetische Untersuchungen sollen deutlich abgesenkt werden. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss entschieden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat gegen den Beschluss gestimmt, der zum 1. Oktober in Kraft treten soll. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten beanstanden.
Das Paket sieht nach Angaben der KBV unter anderem eine Absenkung der Bewertung humangenetischer Leistungen sowie die Einführung zusätzlicher Mengenstaffelungen auf Praxisebene vor. Dadurch soll der Leistungsbedarf für die humangenetische In-vitro-Diagnostik „um 31 Prozent gekürzt werden“, wie die KBV erläuterte.
„Erneut wird bei den Ärzten der Rotstift in einer Höhe angesetzt, die unverhältnismäßig ist und jeglicher sachlichen Grundlage entbehrt“, kritisierte KBV-Chef Andreas Gassen. Hinzu komme, dass die Kassen den Hochschulkliniken für ähnliche Untersuchungen ein Vielfaches von dem bezahlten, was die Vertragsärzte erhielten.
Der GKV-Spitzenverband betonte heute auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes, es erfolge keine Kürzung der Honorare insgesamt. Der Zahlungsumfang durch die gesetzliche Krankenversicherung an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) – auch für humangenetische Leistungen – ändere sich durch den Beschluss nicht.
„Das heißt es steht weiterhin das gleiche Geld für die humangenetischen Leistungen zur Verfügung wie vorher. Die Verteilung ist Sache der KVen“, so der GKV-Spitzenverband. Er betonte, im Kern seien die EBM-Bewertungen für die vertragsärztlichen humangenetischen Leistungen an den technischen Fortschritt angepasst worden.
Die technische Entwicklung der humangenetischen Diagnostik habe in den vergangenen Jahrzehnten sehr große Fortschritte gemacht. Auch sei der Aufwand, den die Labore mit solchen Analysen hätten, „drastisch gesunken“. „Die technische Entwicklung führt zu deutlich geringeren Geräten- und Materialkosten je Untersuchung, und zu schnelleren Ergebnissen. Das ist gut für die erkrankten Patientinnen und Patienten“, betonte die Kassenseite.
Aus Sicht der KBV gibt es keine Belege dafür, dass die Kosten für die Analysegeräte sowie für die Verbrauchsmaterialien deutlich gesunken sind. Die KBV will sich daher für eine empirische Grundlage zur Weiterentwicklung der Humangenetik einsetzen und dazu ein Kostengutachten erstellen lasse, um valide Daten zu erhalten. „Entscheidungen nach Gutsherrenart darf es nicht mehr geben“, so Gassen.
KBV und GKV-Spitzenverband hatten seit Langem über die Weiterentwicklung der Humangenetik beraten. Ziel war es nach Angaben der KBV, die Mengendynamik in der Humangenetik zu begrenzen – ohne die Versorgung zu gefährden. Zugleich sollte die Transparenz bei der Abrechnung erhöht werden. So sieht der Beschluss neben den finanziellen Kürzungen auch verschiedene strukturelle Anpassungen im EBM vor.
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