Bund plant Rauchverbot in Autos mit Minderjährigen und Schwangeren

Berlin – In Autos soll künftig im Beisein von Kindern und Jugendlichen oder Schwangeren nicht mehr geraucht werden dürfen. Das Rauchverbot wird insgesamt konkretisiert. Eine entsprechende Passage für eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in dem Entwurf für das Gesetz zur Cannabisfreigabe untergebracht. Der Gesetzentwurf liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Demnach soll künftig gelten, dass nicht wie bisher das „Rauchen“ in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen verboten ist.
Künftig soll es heißen, dass das Rauchen „von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten“ verboten ist.
Darüber hinaus wird die Regelung auf geschlossene Fahrzeuge „in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren“ ausgeweitet. Das Ministerium schreibt in der Begründung des Gesetzes, Minderjährige und auch ungeborene Kinder seien „durch das Passivrauchen besonders gefährdet“. Durch die Ausweitung des Rauchverbotes auf geschlossene Fahrzeuge in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren werde für diese besonders vulnerable Personengruppe der erforderliche Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet.
Da Cannabis in ähnlicher Weise wie andere Rauchprodukte – in Form einer Zigarette, E-Zigarette oder anderer Form – konsumiert werden könne, sei rein äußerlich keine eindeutige Abgrenzbarkeit zwischen den konsumierten Rauchprodukten möglich. Es sei daher im Sinne eines wirkungsvollen Gesundheitsschutzes gegen das Passivrauchen in Fahrzeugen erforderlich, auch den Konsum von Tabakzigaretten, E-Zigaretten und erhitzten Tabakprodukten in das Rauchverbot einzubeziehen, heißt es.
Das Ministerium verweist in der Begründung zudem auf die aktuelle Studienlage. Diese zeige, dass die Rauchbelastung im Auto wegen des geringen Raumvolumens extrem hoch sei. „Nach gesicherter Studienlage verursacht auch das Passivrauchen viele schwere Erkrankungen und Todesfälle, wie koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen und plötzlichen Kindstod“, so das Ministerium. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs sei „belegt“.
Das Rauchverbot in Autos im Beisein von Schwangeren und Kindern fordern Bundesärztekammer (BÄK), Ärzteverbände, der Deutsche Ärztetag und auch die Bundesländer seit langem. „Dringend notwendig ist ein Rauchverbot in Autos, wenn Kinder und Jugendliche mit an Bord sind“, hatte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt wiederholt erklärt.
Bisher konnte sich aber keine Bundesregierung auf ein entsprechendes Verbot verständigen. Auch der Entwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) muss noch mit anderen Ressorts abgestimmt werden, bevor er dem Kabinett vorgelegt wird. Der Minister twitterte heute: „Es hätte schon früher eingeführt werden müssen; gerade in Schwangerschaft und bei kleinen Kindern können bleibende Schäden entstehen.“
Der FDP-Gesundheitspolitiker Lars Lindemann äußerte sich kritisch zu den Verbotsplänen. Er hält „Ansätze zur Unterstützung und Förderung der Rauchentwöhnung für einen besseren Weg“, wie er sagte. Dazu bräuchte es starke Aufklärungskampagnen, die vor allem die Schädlichkeit für Kinder in den Fokus bringen. „Hier könnte Gesundheitsminister Lauterbach sensibilisieren.“
Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Ulrich Lange plädierte ebenfalls für eine verstärkte Aufklärung. „Damit kommen wir weiter als mit neuen Verboten“, sagte der CSU-Politiker der Rheinischen Post. Er appelliere „an die Vernunft von Autofahrern und ihre Rücksichtnahme gegenüber Mitfahrenden“.
Der Unions-Gesundheitsexperte Tino Sorge sprach von „Neuregelungen, die in der Praxis kaum umsetzbar sind“. Vor den gefährlichen Einflüssen des Passivrauchens zu schützen, sei richtig, sagte der CDU-Politiker der Zeitung. „Regelungen müssen sich aber auch an ihrer Praktikabilität und Umsetzbarkeit messen lassen.“
Unterstützung für Lauterbachs Vorstoß kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden“, sagte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gäbe, hätten gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha begrüßte den Vorstoß. „Schon 2018 hatte ich für Baden-Württemberg bei der Gesundheitsministerkonferenz einen Antrag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung aufgefordert haben, ein bundesweites Rauchverbot in Autos mit Minderjährigen und Schwangeren einzuführen. Die GMK ist dem damals mit großer Mehrheit gefolgt. Es ist gut, dass der Bundesminister dies jetzt offenbar umsetzen will.“
Mehrere Bundesländer hatten bereits Initiativen gestartet, um diese Erweiterung durchzusetzen, und bei einem Verstoß Bußgelder in Höhe von bis zu 3.000 Euro ins Spiel gebracht. Zuletzt entschied der Bundesrat im März 2022, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.
Die niedersächsische Landesregierung hatte dies mit Verweis auf das Deutsche Krebsforschungszentrum damit begründet, dass die Konzentration von Tabak in Autos fünfmal so hoch sein könne „wie in einer durchschnittlichen verrauchten Gaststätte“. Für Kinder und Jugendliche könnte dies Schädigungen an der Lunge sowie Atemwegserkrankungen und Mittelohrentzündungen verursachen.
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