Bund will an Präventionsbetrugsdatenbank festhalten

Berlin – Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP wollte mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) eine Präventionsbetrugsdatenbank initiieren. Darum kümmern sollte sich der GKV-Spitzenverband. Das Vorhaben will die neue Bundesregierung weiterhin umsetzen, wie jetzt deutlich wird.
Der GKV-Spitzenverband solle „verpflichtet werden“, ein Konzept für eine bundesweite Präventionsbetrugsdatenbank vorzulegen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung von Union und SPD auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen.
Wie genau der Auftrag an die Krankenkassen ausgestaltet werden soll, mit welchem Gesetz das geplant wird und wie der Zeitplan dafür aussieht, ist der Antwort nicht zu entnehmen.
Die Ampelkoalition hatte im Kabinettsentwurf des GVSG noch vorgesehen, dass die Grundlage für Aufbau und Betrieb einer bundesweiten Betrugspräventionsdatenbank ein einzuholendes externes Gutachten sein sollte. Der Kostenaufwand für den Kassenverband wurde auf 300.000 Euro geschätzt.
Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort klar, dass die Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen für den Bund ein wichtiges und dauerhaft im Fokus stehendes Thema ist. Sie verweist auf zahlreiche Gesetzesanpassungen und Regelungen, mit denen die Kontrolle von Abrechnungen verbessert werden sollten.
Wie die Bundesregierung unter Verweis auf die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) schreibt, sind im Jahr 2022 insgesamt 2.744 Fälle von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen erfasst worden. Im Jahr 2023 waren es 2.169 Fälle.
Im Jahr 2024 hat demnach ein einziges Verfahren aus Schleswig-Holstein, das die Bereiche Wirtschaftskriminalität bei Betrug und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen betraf, die Zahl rapide nach oben getrieben – auf 20.553 mutmaßliche Fälle.
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