Politik

Bund will Anspruch auf monoklonale Antikörper regeln

  • Dienstag, 10. Mai 2022
/vipman4, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesregierung will einen Versorgungsanspruch auf verschreibungspflichtige Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern zur präventiven Anwendung vor COVID-19 schaffen.

Greifen soll die Regelung aber nur für bestimmte Patientengruppen, wie ein Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zeigt, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Einen Anspruch soll es geben, wenn bei Patienten aus medizinischen Gründen kein oder kein ausrei­chender Immunschutz gegen COVID-19 durch eine Impfung erzielt werden kann oder Impfungen gegen SARS-CoV-2 aufgrund einer Kontraindikation nicht möglich sind und die Betroffenen Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf haben.

Medizinische Gründe können dem Entwurf zufolge insbesondere aufgrund von angeborenen Immundefekten, Grunderkrankungen oder aufgrund immunsuppressiver Therapie, die zu einer maßgeblichen Beeinträchtigung der Immunantwort führen kann, vorliegen.

Diese Patientengruppen hätten „mitunter das höchste Risiko für schwere oder tödliche COVID-19-Verläufe“, heißt es in der Begründung zu der Verordnung, die sich derzeit im Stellungnahmeverfahren bei den Verbän­den befindet. Es sei notwendig für diese Patienten einen Versorgungsanspruch für eine „zusätzliche, effektive Schutzmaßnahme zu schaffen“.

Der Entwurf sieht vor, die künftige SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zum 25. November aus­lau­fen zu lassen. Die bisher geltenden Ausnahmeregelungen werden damit um ein halbes Jahr verlängert. Sie wären ansonsten am 31. Mai außer Kraft getreten.

Verlängert werden damit bestimmte Ausnahmeregelungen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln. Die Ausnahmen sollen auch dazu beitragen, dass Arzt-Patienten- und Patienten-Apotheken-Kontakte reduziert und so Infektionen vermieden werden. Zudem enthält die Verordnung Regelungen zur Vergütung der Distribution und Abgabe von vom Bund zentral beschafften anti­viralen Arzneimittel gegen COVID-19.

Die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, sprach heute von einem „guten Signal“. Seit Beginn der Coronapandemie könnten die Apotheken dank ihres größeren Entscheidungsspielraums bei Lieferengpässen Millionen Menschen sofort versorgen, ihnen doppelte Wege und Wartezeiten ersparen.

Sie könnten bei Engpässen auf wirkstoffgleiche oder -ähnliche Alternativprä­parate, andere Packungsgrößen oder Wirkstärken zurückgreifen. Wenig erfreut zeigte sie sich von der Frist im November. Overwiening zufolge sollte die Regelung dauerhaft gesetzlich verankert werden.

may

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