Politik

Bundes-Klinik-Atlas soll künftig beim G-BA organisiert werden

  • Dienstag, 17. Februar 2026
/Kadmy, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundes-Klinik-Atlas soll eine neue organisatorische Heimat finden. Wie aus den Änderungsanträgen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hervorgeht, will die schwarz-rote Koalition künftig die Aufgabe der Veröffentlichung von Transparenzergebnissen sowie die Information für Versicherte darüber in die Hände des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legen.

Das oberste Gremium der Selbstverwaltung kann wiederum dafür eine „Stelle beauftragen, die für die Veröffentlichung und Aktualisierung des Transparenzverzeichnisses die erforderlichen stets aktuellsten Daten fortlaufend aufbereitet und für das Transparenzverzeichnis geeignete Bewertungen dieser Daten im Bundesvergleich vornimmt“, heißt es im geplanten Gesetzestext, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Diese Änderung ist Teil eines 97-seitigen Antragspaketes, das im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum KHAG in den nächsten Tagen im Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht werden soll.

Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, zeigte sich über dieses Vorhaben erfreut: „Es ist eine große Aufgabe, die bei uns ganz klar besser aufgehoben ist, als beim Bundesministerium für Gesundheit“, sagte Hecken dem Deutschen Ärzteblatt. „Jetzt kann der Atlas unter der fachlichen Anleitung von uns, mit einem guten Gerüst, das im Gesetz beschrieben wird, in die richtige Richtung geführt werden.“

Zur Erinnerung: Der Bundes-Klinik-Atlas wurde im „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ im September 2023 von der Ampel-Koalition im Bundeskabinett beschlossen.

Ziel des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) war es, transparent über die Qualität in der Krankenhauslandschaft zu informieren. Dafür wurden Fallzahlen bestimmter Leistungen, Pflegepersonalquoten, Notfallstufen sowie ausgewählte Zertifikate zusammengebracht.

Kliniken konnten die bislang bekannten Daten vorab aktualisieren – das hatten aber nur 13 der rund 1.700 somatischen Krankenhäuser vor Veröffentlichung des Tools angegeben. Seit Mitte Mai 2024 ist der Datensatz online – und erntete von Beginn an Kritik der Krankenhausgesellschaften, Bundesländer sowie von ärztlichen Verbänden. Nach Veröffentlichung wurde der Atlas mehrfach aktualisiert.

Kurz nach Amtsantritt hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) öffentlich gesagt, man überlege, den Bundes-Klinik-Atlas wieder abzuschaffen. Wörtlich sagte sie bei einem Empfang der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Anfang Juli 2025: „Meine Meinung zum Klinikatlas: Es ist schwierig, ein System aufrechtzuerhalten, dass eine Doppelstruktur darstellt mit einem System, dass es schon gibt und sogar noch besser angenommen wird.“ Dieses deutlich bekanntere Portal sei das Deutsche Krankenhausverzeichnis, dass von der DKG betrieben wird.

Der Begründung des Änderungsantrags zufolge soll der G-BA auch prüfen, ob eine Zusammenarbeit mit anderen bestehenden Transparenzportalen möglich ist. Im Text heißt es wörtlich: „Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft gemeinsam mit den jeweiligen Herausgebern eine einvernehmliche Zusammenführung des Transparenzverzeichnisses mit weiteren bestehenden Krankenhausvergleichsportalen und kann die für eine Zusammenführung erforderlichen Regelungen erlassenden Richtlinie treffen.“

In der Debatte um den Bundes-Klinik-Atlas hatte vor allem die DKG immer wieder darauf hingewiesen, eigene Portale zu haben. Auch viele Krankenkassen, darunter die Techniker Krankenkasse, betreiben eigene Klinikführer zur Information für Versicherte.

In der Gesetzesbegründung heißt es nun, dass die Vergabe an den G-BA geeignet sei, „um ein objektives Angebot sicherzustellen, in dem die Information der Bevölkerung nicht interessengeleitet ist.“ Zudem sieht das Gesetz vor, dass es eine Untersuchung geben soll, „wie die Öffentlichkeit das Transparenzverzeichnis nutzt“, um so eine „kontinuierliche Anpassung des Angebotes an die Zielgruppe“ zu erreichen.

Auch soll der G-BA künftig die bereits bestehenden Qualitätsdaten der Kliniken sowie die dazugehörigen Berichte in die neue Plattform einbeziehen, heißt es in dem Gesetzestext.

Zudem soll der G-BA auch „das Transparenzportal für die ambulante Versorgung“ in das neue Portal integrieren. Dieses Transparenzportal gibt es allerdings noch nicht – eine entsprechende Beauftragung hatte das Gremium im Januar 2025 beschlossen. Nun soll das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) „ein Konzept entwickeln und entsprechende Empfehlungen abgeben“, wie es in einer Mitteilung aus dem vergangenen Jahr heißt.

Der Bundes-Klinik-Atlas wird derzeit laut Webseite „auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums in enger Kooperation“ mit dem IQTIG und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) betrieben. Beide Institute – aber auch der G-BA – werden per Umlage finanziert, letztendlich also aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die in dem Gesetzestext aufgeführte „beauftragte Stelle“, die vom G-BA zur Datenerfassung sowie zur Aus- und Bewertung dieser beauftragt werden kann, kann weiterhin das IQTIG sowie das InEK sein. Der unparteiische G-BA-Vorsitzende Hecken erklärte dem Deutschen Ärzteblatt, dass es er noch nicht wisse, welche diese „benannte Stelle“ werden könnte.

In einer ersten Reaktion wies die DKG auf einen „weiterhin erheblichen Korrekturbedarf“ hin. In einer Mitteilung hieß es dazu: „Anstatt das Projekt kritisch zu hinterfragen, werde nun ein politischer Minimalkompromiss gesucht, um ein Prestigevorhaben aus der Amtszeit von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht aufzugeben.“ Die Aufgabenverteilung an den G-BA „löst die strukturellen Probleme nicht“.

bee

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