Bundesärztekammer beschließt neue Weiterbildungsordnung

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat den Weg zur vollständigen Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung freigemacht. Die dafür notwendige Gesamtnovelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) für Ärzte hat der BÄK-Vorstand jetzt einstimmig beschlossen. Das neue Regelwerk bildet die Grundlage, auf der sich künftig Mediziner in ganz Deutschland zum Facharzt weiterbilden lassen können.
Kompetenzbasiert und flexibel, Inhalte statt Zeiten – das sind die wichtigen Kennzeichen der neuen Weiterbildungsordnung. Darin sind die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aufgeteilt in „Kognitive und Methodenkompetenzen“ sowie in „Handlungskompetenzen“. Sie werden den folgenden vier Kategorien zugeordnet: Inhalte, die der Weiterzubildende zu beschreiben hat; Inhalte, die der Weiterzubildende systematisch einordnen und erklären soll, sowie Fertigkeiten, die der Weiterzubildende unter Anleitung erfüllt, und solche, die der Weiterzubildende selbstverantwortlich durchführt.
Die MWBO ist die Grundlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Bereits im Mai dieses Jahres hatte der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt die strukturellen Vorgaben für die neue MWBO einstimmig beschlossen. Im Anschluss berieten Bundesärztekammer und Landesärztekammern die konkrete Ausgestaltung der 61 Facharzt-, zehn Schwerpunkt- und 56 Zusatz-Weiterbildungen. Der BÄK-Vorstand empfahl den Ländern, die jetzt von ihm verabschiedete Gesamtnovelle in Landesrecht umzusetzen.
Marburger Bund drängt auf schnelle Umsetzung
Der Marburger Bund (MB) forderte nach Bekanntgabe des Beschlusses die rasche Umsetzung der neuen MWBO. „Es ist unabdingbar, dass nun die neuen Strukturen schnell und bundeseinheitlich umgesetzt werden", sagte der MB-Vorsitzender Rudolf Henke. Er betonte zudem die zentrale Bedeutung, die ein E-Logbuch zukünftig hätte.
Nur so ließen sich ihm zufolge die kognitiven und Methodenkompetenzen sowie die Handlungskompetenzen der sich in Weiterbildung befindlichen Ärzte einwandfrei belegen. „Mit dem E-Logbuch entsteht die Chance, die Unterstützungsprozesse der Kammern für die Ärztinnen und Ärzte in der Phase ihrer Weiterbildung ganz neu aufzustellen und mehr Verbindlichkeit zu schaffen“, so Henke.
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