Ruf nach bundeseinheitlicher Umsetzung der Musterweiterbildungsordnung

Berlin – Der Hartmannbund (HB) hat die Landesärztekammern in Deutschland dazu aufgefordert, die neue (Muster)Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer bundeseinheitlich umzusetzen.
„Leider vernehme ich aus verschiedenen Kammerbereichen immer mehr Tendenzen, die MWBO nach den Vorstellungen der einzelnen Länder aufzuweichen und zu verändern“, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Weiterbildung und Mitglied des Gesamtvorstandes des HB, Klaus-Peter Schaps. Damit verschenkten sie aber „die einmalige Chance, eine bundeseinheitliche Weiterbildungsordnung zu schaffen, die wir unseren jungen Kollegen auch schulden“, so Schaps.
Der HB mahnt insbesondere, die Möglichkeiten des neuen eLogbuches überall voll zu nutzen. „Insbesondere die kleinen Kammern scheinen, wohl auch aus Kostengründen, das eLogbuch möglichst einfach und als nicht viel umfassender und komfortabler in der Bedienung, als eine bessere PDF-Datei gestalten zu wollen“, kritisierte Schaps. Das Logbuch sei aber eine große Chance der neuen MWBO.
Es müsse nutzerfreundlich, transparent und für den Wechsel zwischen verschiedenen Landesärztekammern kompatibel gestaltet sein. „Ein möglichst fortschrittliches Instrument wird eine deutliche Arbeitserleichterung für die Weiterzubildenden, die Weiterbilder und die Kammern sein. Diese Chance darf nun nicht vertan werden“, appellierte Schaps.
Die Aufnahme der Zusatzweiterbildung Immunologie in die MWBO begrüßte unterdessen die Deutsche Gesellschaft für Immunologie (DGfI). Diese sei „nicht nur für die Qualitätssicherung immunologischer Diagnostik und Therapie, sondern auch für die langfristige Sicherung des Ausbildungsfaches Immunologie in medizinischen Fakultäten von höchster Bedeutung“, so die Fachgesellschaft. Bislang hat die DGfI ein Zertifikat „Fachimmunologe DGfI“ vergeben, welches nun für Ärzte durch die Zusatzweiterbildung abgelöst wird.
Die Zusatzweiterbildung Immunologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die fachspezifische klinische Diagnostik und Therapie von primären und iatrogenen Immundysregulations-Syndromen und Immundefekten einschließlich immundiagnostischer Methoden.
Laut der MWBO soll neben der Facharztanerkennung zusätzlich eine zwölfmonatige immunologische Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte, die eine sechsmonatige Arbeit in einem immunologischen Labor beinhaltet, als Mindestanforderungen gemäß gelten. „Die Umsetzung der Empfehlung obliegt den Landesärztekammern, daher bleibt abzuwarten in welcher Form und in welchem Umfang die in der MWBO festgelegten Voraussetzungen in den einzelnen Bundesländern übernommen werden“, schreibt die DGfI.
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