Teile der neuen (Muster)Weiterbildungsordnung gelten in Hessen schon ab Juli

Bad Nauheim – Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin erfolgt in Hessen ab Juli dieses Jahres bereits gemäß der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer (BÄK). Das hat die hessische Kammerversammlung jetzt beschlossen. Außerdem votierte das hessische Ärzteparlament dafür, ab Juli auch die neuen Zusatzweiterbildungen „Betriebsmedizin“, „Kardiale Magnetresonanztomografie“ und „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ umzusetzen. Auch sie sind Teile der im November 2018 beschlossenen neuen MWBO.
„Durch die vorgezogene Umsetzung der neuen WBO für dieses Gebiet wirkt die Landesärztekammer dem drohenden Hausarztmangel entgegen und passt das Weiterbildungsprofil an die moderne Hausarztpraxis an“, so die Erwartung der hessischen Kammerdelegierten.
Künftige Hausärzte müssen im Unterschied zur bisherigen Regelung nach der neuen Weiterbildungsordnung jetzt sechs Monate in mindestens einem weiteren Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung leisten. Ein breiteres Spektrum bei den Wahlfächern und mehr Flexibilität steigere zudem die Attraktivität des Faches. Auch wird die Weiterbildungszeit in den Kliniken nur noch für ein Jahr Pflicht, was dazu beitrage, dass die Ärzte in Weiterbildung Familie und Beruf besser vereinbaren könnten.
Die Kammer weist darauf hin, dass alle Ärzte, die ihre Facharztweiterbildung vor dem ersten Juli diesen Jahres begonnen haben, diese nach den bisher gültigen Bestimmungen abschließen können. Es gelte dafür eine Übergangsfrist von insgesamt sieben Jahren.
Mit der Einführung der neuen Zusatzweiterbildung „Betriebsmedizin“ reagiert die Kammerversammlung auf den hohen Bedarf. „Viele Klein- und Kleinstbetriebe suchen vergeblich einen Betriebsarzt. Um den Mangel zu begegnen, wird im Bereich der Arbeitsmedizin die Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin vorzeitig eingeführt“, hieß es aus der Kammer.
Auch bei der Zusatzweiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ drängt laut den Delegierten die Zeit: Schließlich sehe der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern vor, dass Ärzte über diese Zusatzweiterbildung verfügen sollten.
Die neue Zusatzweiterbildung „Kardiale Magnetresonanztomografie“ ist laut der Kammer notwendig, da die bislang verfügbare Zusatzbezeichnung „Magnetresonanztomografie“ den speziellen Anforderungen in der Kardiologie nicht gerecht werde.
Die BÄK hatte die neue MWBO im November 2018 nach jahrelangen Vorarbeiten und Abstimmungen beschlossen.
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