Ärzteschaft

Bundesärztekammer gegen Öffnungsklausel in GOÄ

  • Donnerstag, 31. März 2011

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) macht sich weiter gegen die Einführung einer Öffnungsklausel in die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stark. Es gebe keinen vernünftigen Grund für die Koalition, bei der anstehenden Novellierung der GOÄ einen anderen Kurs als bei der Amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) einzuschlagen, so die BÄK. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte sich in einem vorgelegten Referentenentwurf für die Novelle der GOZ gegen eine Öffnungsklausel entschieden.

„Die Einführung einer Öffnungsklausel hätte es den privaten Krankenversicherungen (PKV) ermöglicht, die Preise für privatzahnärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden völlig unabhängig von der GOZ beziehungsweise der GOÄ selbst zu bestimmen“, betonte Theodor Windhorst, Vorsitzender des Ausschusses Gebührenordnung der BÄK und Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Die Doppelschutzfunktion der Amtlichen Gebührenordnungen GOZ und GOÄ für Patienten, Ärzte und Zahnärzte wäre damit ausgehebelt worden.

Laut BÄK muss die GOÄ grundlegend reformiert werden, denn der größte Teil des Gebührenverzeichnisses entspreche sowohl im Hinblick auf den medizinisch-fachlichen Inhalt als auch im Hinblick auf die Gebührenhöhe einem Stand Ende der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts.

„Diesem Missstand wird aber nicht etwa durch die Einführung einer Öffnungsklausel abgeholfen, sondern nur durch eine grundlegende, umfassende Überarbeitung der GOÄ“, erklärte Windhorst. Die privaten Krankenversicherungen sollten erkennen, dass ihnen allmählich die Zeit weglaufe, wenn sie wider aller besseren Argumente und gegen die Interessen ihrer Versicherten und der Ärzte auf Einführung einer Öffnungsklausel in der GOÄ bestünden, so der Ausschussvorsitzende.

hil

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