Zahnärzte enttäuscht über Referentenentwurf zur GOZ-Novelle
Berlin – Als „Desaster für die Zahnärzte“ hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) den heute vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurf einer neuen privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bezeichnet. Es sei inakzeptabel, dass der Entwurf die Kostenentwicklungen der letzten 20 Jahre ignoriere.
„Der Punktwert bleibt nach über zwei Dekaden unverändert. Wir sollen weiter auf dem Honorarniveau von 1988 arbeiten“, sagte der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Jürgen Fedderwitz. Positiv sei lediglich, dass der Referentenentwurf keine Öffnungsklausel der Gebührenordnung vorsehe. Diese würde den privaten Kassen ermöglichen, mit Ärzten oder Ärztenetzen Sondertarife auszuhandeln.
Auch die Bundeszahnärztekammer bewertet den Referentenentwurf kritisch. „Die Novellierung orientiert sich viel zu wenig am wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde und ignoriert die Kostenentwicklungen der letzten Jahre“, sagte Kammerpräsident Peter Engel.
In die überarbeitete Gebührenordnung seien lediglich einige zahnärztliche Leistungen neu aufgenommen worden. Bei wenigen Leistungen wurden die Punktzahlen angeglichen, was zu einem circa sechsprozentigen Honorarzuwachs führe. Der größte Teil der GOZ bleibe nach dem Entwurf jedoch unverändert. Eine generelle Punktwerterhöhung finde nicht statt.
Die Bundeszahnärztekammer begrüßte die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), auf eine Öffnungsklausel zu verzichten ebenfalls. „Damit wird einer unserer wichtigsten Forderungen Rechnung getragen“, sagte Engel.
„Keinerlei Nachholbedarf beim Honorarvolumen für die Zahnärzte“ sieht dagegen die Private Krankenversicherung (PKV), weil die Honorare aus der GOZ in den vergangenen Jahren bereits überdurchschnittlich stark gestiegen seien. Konkret seien die Ausgaben der PKV für Zahnmedizin in den letzten zehn Jahren von 359 Euro je Vollversicherten im Jahr 1999 auf 488 Euro im Jahr 2009 gewachsen. Das entspreche einem Anstieg von 36 Prozent.
„Angesichts dieser weit überdurchschnittlichen Entwicklung ist die geplante Anpassung der Gebührenordnung an die zahnmedizinische Entwicklung (Strukturkomponente) bereits aus dem aktuellen Honorarvolumen ohne Weiteres zu finanzieren. Sie rechtfertigt keine Ausweitung der Zahlungen um sechs Prozent, wie es der Ministeriumsentwurf vorsieht.“, hieß es aus dem Verband der PKV.
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