Bundesärztekammer legt neue Substitutionsrichtlinie vor

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat eine neue Substitutionsrichtlinie zur Behandlung von Opioidabhängigen vorgestellt.
„Mit der aktuellen Überarbeitung stellen wir eine bestmögliche Behandlung opioidabhängiger Menschen sicher“, sagte Josef Mischo, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Sucht und Drogen“ der BÄK. So seien etwa bewährte Erleichterungen der jetzt auslaufenden SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in die Richtlinie übernommen worden.
Mit der neuen Richtlinie entfällt zum Beispiel die Regelung, höchstens eine Verschreibung pro Kalenderwoche auszustellen. Außerdem sind Verschreibungen im Rahmen einer telemedizinischen Konsultation regelhaft möglich. Dazu muss mindestens alle 30 Tage eine persönliche Konsultation stattfinden.
Außerdem erweitert die Richtlinie den Personenkreis, der das Substitut zum unmittelbaren Verbrauch überlassen darf. Das lässt laut der BÄK mehr Spielraum für die Delegation der Substitution, insbesondere in den Justizvollzugsanstalten.
„Die jüngste Überarbeitung der Richtlinie war notwendig, um die Kontinuität in der Versorgung zu gewährleisten. Nichtsdestotrotz benötigt es weitere Anstrengungen von allen Akteuren, um die Substitution in Zukunft zu sichern“, forderte Erik Bodendieck, ebenfalls Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Sucht und Drogen“.
Während die Zahl der Substitutionspatienten zuletzt konstant geblieben ist, geht die Zahl der substituierenden Ärztinnen und Ärzten seit Jahren zurück.
Aktuell versorgen 2.444 von ihnen die 81.200 Substitutionspatienten, wie aus dem aktuellen Bericht zum Substitutionsregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hervorgeht. Das ist im Vergleich zum Jahr 2013 ein Rückgang um 247.
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