Ärzteschaft

Bundesärztekammer lehnt Aufhebung der Testverordnung zur eGK ab

  • Montag, 16. April 2018

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich in einer heute veröffentlichten Stellungnahme dagegen ausgesprochen, die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aufzuheben. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vor. Mit der Testverordnung aus dem Jahr 2005 hatte das BMG wegen fehlender Projekt­fortschritte der für die Einführung der eGK verantwortlichen Betriebsgesellschaft gematik detaillierte Vorgaben zu den Erprobungsmaßnahmen der Tests gemacht.

Aus Sicht der BÄK stellt die Verordnung sicher, dass mit der eGK-Einführung eine Reihe grundlegender Zielsetzungen und Anforderungen verfolgt wird. Dazu zählen insbesondere die Erprobung der medizinischen Anwendungen wie Notfalldaten­management, E-Medikationsplan, E-Patientenakte/E-Patientenfach unter der Verantwortung der gematik vor der Einführung in den Wirkbetrieb sowie die Sicherstellung der Akzeptanz und Praxistauglichkeit der Anwendungen bei Versicherten und Leistungserbringern.  Auch die Einrichtung von Beiräten in den Testregionen und die Veröffentlichung der Testergebnisse würden dadurch gewährleistet.

BMG entzieht Grundlage

Mit der Aufhebung der Testverordnung entziehe das BMG die notwendige rechtliche Grundlage zur Umsetzung dieser Zielsetzungen und Anforderungen, sodass deren Sicherstellung damit nicht mehr gewährleistet sei, kritisiert die Bundesärztekammer.

Sie verweist zudem darauf, dass sie zusammen mit der Bundesvereinigung der Apothekerverbände zuvor bereits gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik vom 1. September 2017 gestimmt hat, nach dem die Erprobung der Anwendungen der eGK in der Verantwortung der gematik durch Tests in Eigenregie der jeweiligen Hersteller abgelöst wird.

Der ablehnenden Position haben sich ihr zufolge im Nachgang der Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik­infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen, der Marburger Bund und die Ärztekammer Nordrhein angeschlossen.

„Anstelle der Erprobung medizinischer Anwendungen in Bezug auf alle Hard- und Softwarekomponenten in Verantwortung der gematik wird nun die Testung der technischen Funktionalität des Konnektors durch jeden Hersteller selbst durchgeführt. Dieses Vorgehen verschenkt Synergieeffekte durch den Verzicht auf ein geplantes und koordiniertes Erprobungsvorgehen und wird damit zu Interoperabilitätsproblemen im Wirkbetrieb führen“, heißt es in der Stellungnahme.

Außerdem sei es weder geeignet, die Einführung der Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen zu beschleunigen, noch könne es dazu beitragen, den Erfolg des Gesamtprojekts zu erreichen.

KBr

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