Politik

Telematik­infrastruktur: gematik soll Tests künftig flexibler gestalten können

  • Dienstag, 10. April 2018
/Stockfotos-MG, stockadobecom
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Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aufheben. Damit soll der zuständigen Betreibergesellschaft gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte künftig „eine flexiblere Gestaltung der Erprobung“ der eGK-Anwendungen ermöglicht werden, heißt es in einem entsprechenden Referentenentwurf des BMG, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

In der Verordnung aus dem Jahr 2005 hatte das BMG detaillierte Vorgaben unter anderem zur Zulassung der Komponenten der Telematikinfrastruktur, zum Funktionsumfang und zur Organisation der Testung gemacht, weil sich die Gesellschafter der gematik zuvor nicht über ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten. Zwischenzeitlich habe die gematik die Erprobungsmaßnahmen für den Versichertenstammdatendienst „ordnungsgemäß durchgeführt“ und das weitere Vorgehen beschlossen, so der Referentenentwurf. Damit seien die Voraussetzungen für die Rechtsverordnung nicht mehr gegeben. 

Nur noch Funktionalität und Interoperabilität nachweisen

Hintergrund für die BMG-Initiative ist zudem das abgespeckte Zulassungs- und Testkonzept, das die Gesellschafterversammlung der gematik am 1. September 2017 verabschiedet hat. Danach kann die Industrie mit der Produktentwicklung für medizinische Fachanwendungen wie den Medikationsplan oder den Notfalldatensatz beginnen, sobald entsprechende Spezifikationen der gematik dafür vorliegen.

Statt aufwendiger Ausschreibungsverfahren und umfangreicher Feldtests müssen die Hersteller nur noch die Funktionalität und Interoperabilität ihrer Produkte gegenüber der gematik nachweisen und können danach in Eigenregie Feldtests in realen Versorgungsumgebungen durchführen. Der abgespeckte Feldtest ist dabei künftig Teil der Zulassung für Industrieprodukte.

Der Gesellschafterbeschluss der gematik war in der Ärzteschaft nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen. So hatte der Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen moniert, dass damit ein Marktmodell eingeführt werde, „das nur noch auf die technische Funktionsfähigkeit setzt und nicht mehr darauf achtet, ob die Instrumente in der medizinischen Anwendung nutzen oder im schlimmsten Fall dem Patienten sogar schaden“.

KBr

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