Ärzteschaft

Bundesärztekammer mahnt klare Regeln für Reproduktionsmedizin an

  • Mittwoch, 21. November 2018
/Andriy Bezuglov, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat davor gewarnt, mit einer gesetzlichen Regelung von Finanzierungsfragen der Reproduktionsmedizin den zweiten Schritt vor dem ersten zu gehen. Statt über Detailfragen zu diskutierten, sei eine umfassende rechtliche Regelung notwendig, erklärte die BÄK heute in einer schriftlichen Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Grünen sowie zu einem Antrag der Linksfraktion zur Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag eine Gleichstellung nichtehelicher Lebens­gemeinschaften und lesbischer Paare bei der Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung. Auch die Linke will medizinische Kinderwunsch­behandlungen umfassend ermöglichen.

Die BÄK spricht sich dafür aus, dass der Gesetzgeber zunächst „die das menschliche Leben elementar berührenden Fragen verbindlich entscheiden“ müsse, bevor auf dieser Basis „in einem zweiten Schritt weitere Fragen wie beispielsweise die Finanzierung geregelt werden können“. Die Ärzte warnen zudem davor, zu suggerieren, dass sich Ungleichbehandlung allein durch die Ausweitung der Finanzierungsregelung beenden lasse.

Beispielsweise müssten Paare, die in der Regel auf natürlichem Wege eine Schwangerschaft eingehen könnten, aber aufgrund einer genetischen Prädisposition eine Präim­plantationsdiagnostik (PID) benötigen, ungeachtet vom rechtlichen Status ihrer Partnerschaft die Kosten für die In-vitro-Fertilisation, die PID sowie für das Antragsverfahren zur PID komplett selbstständig tragen.

„Dieses Beispiel verdeutlicht, dass durch einen fragmentarischen Ansatz zur Regelung der offenen Fragen der Reproduktionsmedizin zwar Detailfragen einer Klärung zugeführt werden können, sich aber an anderer Stelle sofort neue Fragen auftun und weitere Inkongruenzen entstehen“, heißt es in der BÄK-Stellungnahme.

Vor diesem Hintergrund trete die Bundesärztekammer für eine systematische Rechtsentwicklung für diesen „medizinisch, ethisch und rechtlich ebenso komplexen wie sensiblen Bereich ein“. Die BÄK fordert den Gesetzgeber auf, rechtliche Regelungen für die Reproduktionsmedizin zu schaffen.

kna/may

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