Politik

Krankenkassen sollen Präimplantations­diagnostik bezahlen

  • Dienstag, 15. Januar 2019
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Berlin – Die Krankenkassen sollen nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig die Präimplantationsdiagnostik (PID) bei Paaren bezahlen, die trotz der Vorbelastung durch schwere Erbkrankheiten ein Kind bekommen wollen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegt.

Darin heißt es, mit der Kostenübernahme werde im Leistungsrecht der Krankenkassen der Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2011 nachvollzogen, die PID in eng begrenzten Ausnahmefällen zu erlauben. Eine Bezahlung durch die Kassen bedeutet für die betroffenen Paare eine enorme Entlastung. Bislang müssen sie die PID, die dem Bericht zufolge bis zu 20.000 Euro kostet, selbst bezahlen.

Bei der Präimplantationsdiagnostik werden außerhalb des Körpers erzeugte Embryonen vor ihrer Implantation in die Gebärmutter auf genetische Defekte untersucht. Nach jahrelangen Debatten hatte der Bundestag 2011 Paaren die PID in engen Grenzen erlaubt, bei denen beide Partner eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder das Risiko einer Tot- oder Fehlgeburt sehr hoch ist. Spahn selbst hatte damals im Bundestag gegen eine Liberalisierung gestimmt. Kritiker argumentieren, die PID führe zu Selektion und Diskriminierung Behinderter und könne den Weg zur Erschaffung von „Designerbabys“ öffnen.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Kassen ist laut Änderungsantrag, dass Paare, die die PID einschließlich der künstlichen Befruchtung nutzen wollen, miteinander verheiratet sind. Zudem dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden. Geplant ist, dass insgesamt drei Versuche zur Implantation der untersuchten Embryonen in die Gebärmutter bezahlt werden.

Bei der Grünen-Abgeordneten Kirsten Kappert-Gonther stößt das Vorhaben auf Kritik. Es sei „nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft, das Selektieren von Embryonen zu finanzieren“, sagte sie. Die PID sei gesellschaftlich weiterhin stark umstritten. Der Gesetzgeber habe bei der Zulassung der PID seinerzeit bewusst keine Kostentragung durch die Krankenkassen beschlossen.

„Die PID für ausgewählte Indikationen und Paare mal eben schnell per Änderungsantrag zur Regelleistung zu machen, wird der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht“, so Kappert-Gonther. Warum dann nur heterosexuelle Ehepaare diesen Anspruch erhalten sollten, verstehe „kein Mensch mehr“.

kna/dpa

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