Bundesärztekammer plädiert für umfassendes Verbot organisierter Sterbehilfe

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Forderung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nach einem Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe. In der Rheinischen Post plädierte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery nachdrücklich für eine enge Fassung eines entsprechenden Gesetzes. „Wenn wir verhindern wollen, dass solche Organisationen unter anderem Rechtsstatus weiter ihren Geschäften nachgehen, dann müssen wir jede Form der organisierten Sterbehilfe in Deutschland verbieten", forderte der Kammerchef.
Zuvor hatte Gröhe in einem Zeitungsinterview erklärt, wer mit Sterbeängsten ein Geschäft machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele „überaus verwerflich“. Daraufhin hatten Politiker von Union und SPD das Thema aufgegriffen und ein Gesetz aus der Mitte des Parlaments und ohne Fraktionszwang angeregt.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte „dass die Regelung zur Sterbehilfe der Mitte des Parlaments überlassen wird“. Die Aufhebung des Fraktionszwangs habe für ethische Themen eine herausragende Bedeutung. Er äußerte die Hoffnung, dass der „geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe endlich ein Riegel vorgeschoben und jede Form organisierter Tötungsangebote unter Strafe gestellt“ würde.
In den vergangenen Bundestags-Perioden waren mehrere Anläufe für eine gesetzliche Regelung kommerzieller Sterbehilfe gescheitert. Auch der zuletzt vorgelegte Entwurf der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) war der Union nicht umfassend genug gewesen.
Montgomery hatte damals ebenfalls gewarnt, dass sich Sterbehilfeorganisationen leicht zu vermeintlich altruistisch handelnden Vereinen oder Stiftungen umfirmieren lassen könnten. „Deshalb muss der Gesetzgeber auch die Organisationen miterfassen, bei denen rechtlich keine Gewinnerzielungspraxis nachweisbar ist", unterstrich der BÄK-Präsident erneut.
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