Bundesärztekammer rät bei E-Zigarette zur Vorsicht
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert, E-Zigaretten nicht zu verharmlosen. „Die gesundheitlichen Auswirkungen von E-Zigaretten sind noch völlig ungeklärt“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses Drogen und Sucht der BÄK, Christoph von Ascheraden, nach einer entsprechenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Dieses hatte entschieden, dass die Werbeaussagen, dass eine E-Zigarette „mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette ist“ und als „einzigen Schadstoff Nikotin enthält“ irreführend und damit unzulässig sind.
Ascheraden wies darauf hin, dass es bislang keine aussagekräftigen Untersuchungen zu den Langzeitfolgen von E-Zigaretten gebe. Auch ob sie die Konsumenten dabei unterstützten, sich das Rauchen abzugewöhnen, müsse sich erst zeigen, so der Ausschussvorsitzende. Er mahnte in diesem Zusammenhang an, den Nichtraucherschutz in Deutschland weiter auszubauen.
„Wir brauchen endlich einen umfassenden und bundesweit einheitlichen Schutz vor Passivrauch am Arbeitsplatz einschließlich der Gastronomie und ein umfassendes Tabakwerbeverbot“, so von Ascheraden.
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