Politik

E-Zigaretten bleiben frei verkäuflich

  • Donnerstag, 20. November 2014
Uploaded: 20.11.2014 18:20:44 by mis
dpa

Erfurt – Nikotinhaltige Flüssigkeiten für batteriebetriebene E-Zigaretten bleiben als Genussmittel weiterhin frei verkäuflich. Die sogenannten Liquids, die in den E-Zigaretten verdampft werden, sind keine Arzneimittel, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied. Damit hatten die Klagen von Herstellern und Vertreibern der Liquids sowie einer Ladenbesitzern auch in letzter Instanz Erfolg. (Az. BVerwG 3 C 25.13 bis 27.13)

„Zwar ist Nikotin ein Stoff, der die menschlichen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische Wirkung nennenswert beeinflusst“, erklärte der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Allerdings komme es auf die „Gesamtbetrachtung“ an. Und da habe schon das Oberverwaltungsgericht Münster in der Vorinstanz festgestellt, dass „sich ein Nutzen der E-Zigarette als Hilfsmittel für eine dauerhafte Rauch- und Nikotinentwöhnung wissenschaftlich nicht belegen lässt“.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das für eine Klassifizierung als Arzneimittel eingetreten war, reagierte mit Bedauern auf das Urteil. Obwohl E-Zigaretten Nikotin verdampften und deshalb mit potenziellen Gesundheitsrisiken verbunden seien, würden sie jetzt weiterhin weder überprüft noch überwacht, teilte das Bundesinstitut mit. „Wir hätten eine klare rechtliche Regelung begrüßt, die Verbrauchern mehr Schutz bietet, sie über Risiken aufklärt und die im Übrigen auch wirkungsvoll verhindert, dass E-Zigaretten völlig legal schon an Kinder verkauft werden können.“

„Wir haben von Anfang an die Position vertreten, dass es ein Tabakprodukt ist. Die E-Zigarette ist für Raucher gedacht, sie simuliert das Rauchen, sie sieht sogar ähnlich aus wie eine Zigarette“, sagt Dac Sprengel, der Vorsitzende des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH).

Ob die E-Zigarette, wie von Befürwortern behauptet, tatsächlich dazu beitragen kann, die Zahl der Krebstoten zu senken, ist indes offen. Die Heidelberger Krebsforscherin Martina Pötschke-Langer sagt: „E-Zigaretten sind lediglich im Vergleich mit Tabakzigaretten weniger schädlich. Ein vollständiger Umstieg zum Rauchen von E-Zigaretten könnte wahrscheinlich das Gesundheitsrisiko der Raucher senken.“

Die Klägerin im ersten Verfahren betrieb in Wuppertal seit Dezember 2011 ein Ladengeschäft für E-Zigaretten und Zubehör. Im Februar 2012 untersagte ihr die Stadt den Vertrieb nikotinhaltiger Liquids mit der Begründung, es handele sich um Arzneimittel, die wegen Fehlens der erforderlichen Zulassung nicht verkauft werden dürften. Diese Untersagung hob das zuständige Oberverwaltungsgericht auf. Die dagegen erhobene Revison der Stadt blieb nun erfolglos. Liquids würden nicht als „Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten“ vermarktet, heißt es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

In den beiden anderen Verfahren erklärte das Gericht Äußerungen des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums für unzulässig. Es hatte vor dem Handel und Verkauf von E-Zigaretten und Liquids gewarnt und darauf hingewiesen, dass nikotinhaltige Liquids nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden dürften. Das Gericht wertete dies als unzulässige öffentliche Äußerungen, weil sie eine verbotsähnliche Wirkung hätten.

Nach Angaben des Verbandes greifen immer mehr Menschen in Deutschland zur E-Zigarette. 2012 dampften 1,4 Millionen, 2013 waren es 2,2 Millionen. Ende dieses Jahres werde die Zahl der „Dampfer” auf mehr als drei Millionen steigen. „In den nächsten zehn Jahren werden wir die Tabakzigarette beim Marktanteil überholen. Das heißt, es werden weniger Menschen an raucherbedingtem Krebs sterben“, sagt Verbandschef Sprengel.

dpa/afp

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