Politik

E-Zigarette ist kein Arzneimittel

  • Dienstag, 17. September 2013
Uploaded: 17.09.2013 17:39:48 by mis
dpa

Münster – Hersteller und Verkäufer sogenannter E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten haben vor Gericht einen Etappensieg erstritten. Die E-Zigarette sei kein Arzneimittel, urteilte heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Damit ist auch der Vertrieb nikotinhaltiger Liquids für E-Zigaretten nicht strafbar. Das Gericht ließ gegen seine Urteile, die in drei Verfahren zur E-Zigarette ergingen, Revision beim Bundes­verwaltungsgericht zu. (Az. 13 A 2448/12, 13 A 2541/12, 13 A 1100/12)

Die Richter widersprachen mit ihren Entscheidungen unter anderem der Auffassung von Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Sie hatte Ende 2011 Händler vor dem Vertrieb der Liquids gewarnt, weil es sich um Arzneimittel handele. Diese aber dürften ohne Zulassung nicht verkauft werden.  

Dagegen urteilte das OVG, nikotinhaltige Liquids seien keine Arzneimittel und E-Zigaretten selbst dementsprechend keine Medizinprodukte. Arzneimittel hätten typischerweise eine therapeutische Eignung und eine therapeutische Zweckbestimmung. Beides treffe auf die nikotinhalten Flüssigkeiten nicht zu.

So seien diese Liquids weder dazu geeignet noch dazu bestimmt, einen dauerhaften Rauchstopp zu erzielen. Davon gingen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Deutsche Krebsforschungszentrum sowie neueste wissenschaftliche Studien aus.  

Mit einem ihrer drei aktuellen Urteile gaben die Münsteraner Richter der Klage eines Herstellers nikotinhaltiger Flüssigkeiten statt, der sich gegen Steffens' öffentliche Warnung vor dem Vertrieb der Liquids zur Wehr gesetzt hatte. Vor dem OVG erfolgreich war auch die Betreiberin eines Ladens für E-Zigaretten in Wuppertal, der die Stadt den Vertrieb dieser Liquids untersagt hatte. 

Im dritten Verfahren setzten sich zwei Hersteller beziehungsweise Vertriebsfirmen von Liquids und E-Zigaretten durch. Sie wollten gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gerichtlich feststellen lassen, dass die Liquids keine Arzneimittel und die für deren Verdampfen notwendigen E-Zigaretten keine Medizinprodukte seien.  

NRW-Gesundheitsministerin Steffens äußerte ihr Bedauern über die Gerichts­entscheidung. Das Urteil widerspreche „auch der Entwicklung auf der europäischen Ebene", erklärte sie in Düsseldorf. So wolle Brüssel durch Veränderungen der EU-Tabakrichtlinie klarstellen, dass es sich bei nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten um Arzneimittel handele.  

„Dies wird sowohl durch die Bundesregierung als auch durch Nordrhein-Westfalen unterstützt und entspricht nach Angaben der EU der Bewertung der Mehrheit der anderen EU-Staaten", betonte Steffens. „Wegen der grundsätzlichen Bedeutung werden wir gegen die jetzige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nach Prüfung der Urteilsgründe die möglichen Rechtsmittel einlegen."

afp

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