Bundesärztekammer: Wie sich die Finanzierungslücke gerechter schließen ließe

Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) rechnet im kommenden Jahr mit einer Finanzierungslücke in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro. Um diese auszugleichen, soll im Rahmen des „Finanzstabilisierungsgesetzes“ unter anderem die gerade erst eingeführte Vergütung für Neupatienten gestrichen werden.
Warum das „problematisch“ ist und wie sich die Lücke gerechter schließen ließe, erklärt der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, im neuesten Podcast „Sprechende Medizin“.
Mit dem neuen Gesetz will der Bund die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung entlasten und die Mehrkosten auf möglichst viele Schultern verteilen. Ein Ansatz, den Kammerpräsident Reinhardt grundsätzlich unterstützt.
„Immerhin sind in den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung auch zahlreiche versicherungsfremde Leistungen enthalten, die Schätzungen zufolge jährlich mit bis zu 50 Milliarden Euro zu Buche schlagen“, sagte der BÄK-Präsident. Dementsprechend sei es fair, diese Kosten auf alle Steuerzahler und nicht nur auf die Beitragszahler umzulegen.
Kritisch sieht er dagegen die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung der extrabudgetären Vergütung für Neupatienten in den Arztpraxen. Noch vor wenigen Jahren habe der aktuelle Gesundheitsminister, Karl Lauterbach, dies vor dem Bundestag in „einer flammenden Rede“ verteidigt.
Dass er dies nun wieder kassieren will, ist aus Sicht des BÄK-Präsidenten ein fatales Signal an die Ärzteschaft. „Nach zwei Jahren Pandemie beim Gesundheitspersonal den Rotstift anzusetzen, finde ich schon schwierig“, so Reinhardt.
Er spricht sich stattdessen dafür aus, die Finanzierungslücke beispielsweise durch eine Anhebung der Alkohol- und Tabaksteuer zu schließen. Zudem schlägt er vor, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent zu senken. Auch dadurch könne die erwartete Kostenexplosion abgemildert werden.
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