Bundesärztekammer will die Interessen der ärztlichen Psychotherapeuten stärken
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) will sich in Zukunft noch stärker als bisher um die Interessen der ärztlichen Psychotherapeuten kümmern. „Ihre Probleme liegen uns sehr wohl am Herzen“, stellte Frank-Ulrich Montgomery, Präsident der BÄK, am Samstag bei der Veranstaltung „Chancen und Wert der ärztlichen Psychotherapie“ in Berlin klar. Die Psychologischen Psychotherapeuten (PP) „haben das Glück“, neben den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) nur eine von zwei Berufsgruppen zu sein, die von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vertreten werden. Die BÄK hingegen vertrete alle medizinischen Fachgruppen. „Um mehr Parität mit der BPtK herzustellen, überlegen wir, einen Vorstandsbeauftragten für die ärztliche Psychotherapie zu installieren, der selbst einen psychotherapeutischen Hintergrund hat.“
Zurzeit wird diese Aufgabe im Wesentlichen von dem Gynäkologen Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, und der Kinderchirurgin Heidrun Gitter, Präsidentin der Ärztekammer Bremen wahrgenommen. Beide gehören unter anderen der AG „Ärztliche Psychotherapie“ der BÄK an. Als Bestandteil der Medizin wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung gestuft von Haus- und Fachärzten mit psychosomatischer Grundversorgung übernommen, Fachärzten mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie sowie Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Daneben erbringen Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie ebenso wie Kinder- und Jugendpsychiater psychotherapeutische Leistungen.
Reform der Psychotherapieausbildung löst bei vielen Ärzten Befürchtungen aus
Notwendig wird ein Vorstandsbeauftragter für die Interessen der ärztlichen Psychotherapeuten insbesondere auch in den weiteren Diskussionen um die Reform der Ausbildung der PP und KJP, die in der kommenden Legislaturperiode ansteht. Der Arbeitsentwurf für ein „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“, den das Bundesgesundheitsministerium im Juli vorgelegt hat, stößt bei den Ärzten auf Kritik und löst auch Befürchtungen aus.
Die Ausbildungsreform sieht ein fünfjähriges Studium der Psychotherapie vor, das aus einem Bachelor- und einem Masterstudiengang besteht und nach einem Staatsexamen die Approbation ermöglicht. In der anschließenden Weiterbildung sollen sich die Absolventen auf die Behandlung von Erwachsenen oder Kinder und Jugendlichen spezialisieren und die Fachkunde in einem Psychotherapieverfahren erwerben, um dann gesetzlich Krankenversicherte versorgen zu können. Der Begriff für diesen neuen Beruf wird in dem Arbeitsentwurf noch ausgeklammert.
Nachwuchsprobleme der ärztlichen Psychotherapeuten könnten verstärkt werden
„Bisher gab es Psychologen oder Ärzte, die erst durch die Weiterbildung ‚Psychotherapeut‘ wurden. Wenn mit der Reform bereits mit der Ausbildung der Beruf ‚Psychotherapeut‘ eingeführt wird, geht es weg von einem Beruf, der Psychotherapie anwendet – es entsteht ein Ungleichgewicht“, gab Johannes Kruse, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie zu bedenken. Das Nachwuchsproblem der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie könne dadurch noch verstärkt werden.
Positiv sei sicherlich insbesondere für die Patientenversorgung, dass durch die Reform der Masterabschluss als Voraussetzung für die Weiterbildung festgeschrieben werde, betonte Gabriele Friedrich-Meyer, Mitglied der AG „Ärztliche Psychotherapie“ der BÄK. Zurzeit erkennen einige Bundesländer bereits den Bachelor für den Zugang zur Ausbildung (künftig Weiterbildung) zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an. „Gut und gerecht ist auch, dass die angehenden (Psychologischen) Psychotherapeuten in einer künftigen Weiterbildung wie Fachärzte vergütet werden sollen“, sagte die Vorsitzende des beratenden Fachausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Und auch die vorgesehenen staatlichen Prüfungen (Approbation und Staatsexamen) schafften mehr Verbindlichkeit und Qualitätssicherung.
Die im Arbeitsentwurf vorgesehen Modellstudiengänge zum Erwerb psychopharmakologischer Kenntnisse hingegen lehnte nicht nur Friedrich-Meyer eindeutig ab. „Die Ärzteschaft will die Medikation aus der psychotherapeutischen Ausbildung verbannen“, erklärte beispielsweise Ulrich Clever. Der Präsident des Bundesverbands Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie, Christian Messer, befürchtet, dass der Modellstudiengang „nur ein Bypass“ sei. „Alle Kompetenzen einschließlich der Medikation sollen jetzt in einen neuen Heilberuf übergehen“, sagte er. „Die Reform bedient damit den Anspruch der Politik, Ärzte zu ersetzen“, glaubt er.
Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dietrich Munz, stellte klar: „Es ist ganz und gar nicht in unserem Sinne, Ärzte zu ersetzen“. Psychotherapie werde weiterhin von ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten erbracht. Der Modellstudiengang Psychopharmakologie sei im Übrigen vom Gesetzgeber in die Reform hineingehoben worden sei, nicht von der BPtK. „Wenngleich es eine Strömung bei uns gibt, die psychopharmakologische Kenntnisse befürwortet, ist die Gesamtheit unserer Profession dagegen.“
„Wir wollen mit Gesprächen behandeln, nicht mit Medikamenten – das gehört zu unserem Selbstverständnis“, erklärte auch der Psychologische Psychotherapeut Benedikt Waldherr, Vorsitzender des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten. Das gelte selbst für viele ärztliche Psychotherapeuten in dem mit Ärzten und Psychologen gemischten Verband. „Wir sollten uns gemeinsam dafür einsetzen, dass dieser Konfliktpunkt aus dem Arbeitsentwurf herausgenommen wird“, forderte abschließend Heidrun Gitter.
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