Politik

Bundesamt sieht große Defizite bei Hilfsmittel­versorgung

  • Montag, 10. Oktober 2022
Bundesamt für soziale Sicherung /picture alliance, Geisler-Fotopress, Robert Schmiegelt
Bundesamt für soziale Sicherung /picture alliance, Geisler-Fotopress, Robert Schmiegelt

Berlin – Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) sieht große Defizite bei der Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten mit qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Hörgeräten oder Prothesen.

„Das BAS stellt in seiner Aufsichtspraxis fest, dass die Vorgaben des Gesetzgebers nur unzureichend eingehal­ten werden“, schreibt BAS-Präsident Frank Plate im Vorwort eines neuen „Sonderberichts über die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“.

Darin hat das Bundesamt die Hilfsmittelversorgung von bundesunmittelbaren Krankenkassen untersucht, also insbesondere der Ersatzkassen, großer Betriebs- und Innungskrankenkassen, der Knappschaft und der Sozial­versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, nicht aber die der unter Länderaufsicht stehenden AOKen.

Die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln ist laut Plate für viele Menschen Grundvoraus­set­zung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. „Die Ausgestaltung der Hilfsmittelversorgung stellt ein besonders wichtiges und weites Feld dar, das in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Wohle der Versi­chertengemeinschaft bestmöglich zu organisieren ist“, so Plate.

Das Regelungswerk im fünften Sozialgesetzbuch sehe dazu vor, dass die Krankenkassen mit Dienstleistern Ver­träge abschlössen, um ihren Versicherten direkten Zugang zur Versorgung im Sachleistungssystem zu er­möglichen.

„Wir stellen vor allem fest, dass nicht alle Krankenkassen über eine ausreichende Anzahl an Verträgen verfü­gen. Auch fast zwei Jahre nach Aufforderung durch mein Amt war es noch immer nicht allen Krankenkassen möglich, verwertbare Daten zur Verfügung zu stellen, die einen Überblick über die geschlossenen Verträge ermöglichen“, berichtet der BAS-Präsident.

Außerdem fehle es an Transparenz: „Bisher gibt es keine einzige bundesunmittelbare Krankenkasse, die ihre Versicherten über die wesentlichen Vertragsinhalte im geforderten Umfang informiert“, kritisiert das BAS.

Nach Angaben des Bundesamts hat sich das wettbewerbsbasierte Vertragsmodell in der Hilfsmittelversor­gung nicht bewährt. „Wir schlagen deshalb eine Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer per Verwal­tungsakt und landesweit einheitliche Versorgungsverträge vor“, so Plate.

hil

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