G-BA überprüft Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderungen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen verbessern. Dafür stellt das Gremium jetzt die bestehende Hilfsmittelrichtlinie (HilfsM-RL) auf den Prüfstand. Das Gremium folgt damit einem Antrag der Patientenvertretung.
„Unser Ziel ist es, das aufwändige Verfahren zur Verordnung für Menschen mit komplexen Behinderungen zu verkürzen und zu vereinfachen“, sagte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen beratenden Gremiums.
Hilfsmittel sollten bei einer Behinderung eine ausgleichende Unterstützung sein, um die Lebensqualität der Betroffenen zu steigern und ihre Selbstständigkeit erhöhen. Lelgemann betonte, es gebe derzeit der bedarfsgerechten Versorgung Defizite.
Das betreffe vor allem die Prüf- und Genehmigungspraxis, die von den Betroffenen als aufwändig und nicht zielführend erlebt werde. „Gemeinsames Ziel der Beratungen ist daher eine Erleichterung für die Betroffenen, vor allem für Kinder und Jugendliche.“
Mit dem heutigen Beschluss beginnen im G-BA die internen Beratungen, um eine Änderung vorzubereiten. Sie sollen entsprechend des gesetzten Zeitplans Mitte November 2024 abgeschlossen sein.
Die Patientenvertretung begründete heute den Vorstoß damit, dass vor allem Menschen mit komplexen Behinderungen seit geraumer Zeit von langwierigen, bürokratischen und intransparenten Prüf- und Genehmigungsverfahren bei der Beantragung von Hilfsmitteln berichteten. Dabei geht es vor allem um Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich, wie zum Beispiel Rollstühle, Sitzschalen, Gehhilfen, Kommunikationshilfsmittel, Therapiedreiräder.
Die daraus entstehenden Verzögerungen seien insbesondere für Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen gravierend, da die Verzögerungen dauerhaften negativen Einfluss auf die sensomotorische, kognitive und sozioemotionale Entwicklung nehmen können, schreiben die Patientenvertreter in einer Mitteilung.
Aktuell sei die Problematik unter anderem durch eine Petition sowie mehrere Positionspapiere des „Aktionsbündnisses für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung“ stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt, heißt es weiter. Die Patientenvertretung im G-BA habe dies zum Anlass genommen, einen Antrag auf Änderung der HilfsM-RL zu stellen.
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