Bundesärztekammer macht Druck bei elektronischen Betäubungsmittelrezepten

Berlin – Das Fehlen eines digitalen Prozesses für Betäubungsmittel-Verordnungen führt bislang zu einem nur unvollständig digital umsetzbaren Medikationsprozess in der elektronischen Patientenakte (ePA). Das bemängelt die Bundesärztekammer (BÄK) im Zusammenhang mit der geplanten Aktualisierung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).
Man begrüße ausdrücklich die im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für eine Verordnung zur Neufassung der BtMVV vorgesehene Ausweitung der bereits bestehenden Möglichkeit der elektronischen Arzneimittelverschreibung auf Betäubungsmittel.
Dass die Initiative aber erst zu einem so späten Zeitpunkt ergriffen werde und die ursprüngliche gesetzliche Frist zur Einführung des elektronischen Betäubungsmittelrezepts (eBtM-Rezept) zu Mitte 2025 nicht eingehalten werden konnte, sei allerdings bedauerlich, hieß es weiter.
Aus medizinischer Perspektive sei dies deshalb besonders kritikwürdig, da für die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte gerade die Kenntnis zu Medikamenten aus Betäubungsmittel-Wirkstoffgruppen bei einer Vielzahl von Verordnungsentscheidungen von besonderem Nutzen sei.
Wenn existierende Mehrfachverordnungen von Betäubungsmitteln oder unerwünschte Arzneimittelinteraktionen unsichtbar blieben, könne dies zu einer Patientengefährdung, bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen, führen.
Im weiteren Prozess der Einführung des eBtM-Rezepts dürfe es deshalb „keine weitere Verzögerung mehr geben“, betont die BÄK in ihrer Stellungnahme zur geplanten Novellierung der BtMVV. Vielmehr sollten die vorgesehenen Umsetzungsfristen und die zugrundeliegende technische Roadmap der Gematik erneut geprüft und soweit möglich beschleunigt werden.
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