Testphase für elektronische Betäubungsmittelrezepte ab Oktober geplant

Berlin – Elektronische Verordnungen für Betäubungsmittel (BtM) sollen ab dem 1. Oktober 2024 getestet werden. Das sieht ein Referentenentwurf der vierten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung vor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept (E-Rezept) verpflichtend für alle Ärztinnen und Ärzte. Allerdings gilt dies nicht für alle Bereiche. Ärzte können Betäubungsmittel nach wie vor lediglich analog verordnen.
Vorgesehen ist, dies zum 1. Juli 2025 zu ändern. Ab nächstem Sommer soll damit auch die BtM-Verordnung rein elektronisch ablaufen. Für Heilmittel soll dies zudem ab dem 1. Januar 2027 und für Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027 möglich sein.
Im Herbst sollen in bestimmten Modellregionen die digitale BtM-Verordnung getestet werden, heißt es in dem Entwurf. „Das E-BtM-Rezept wird derzeit noch spezifiziert, sodass noch keine abschließenden Festlegungen und Konzepte für das Testen vorliegen“, erklärte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf Nachfrage. Modellregionen für die Telematikinfrastruktur (TI) sind jedoch Hamburg und Franken. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die BtM-Rezepte auch dort getestet werden.
Konkret sollen Ärzte und Zahnärzte sich einmalig beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registrieren, um Zugang zur elektronischen BtM-Verschreibung zu erhalten.
Nach der Verordnung stünde das BtM-Rezept auf dem E-Rezept-Fachdienst zur Verfügung und könne von den Versicherten wie bei anderen E-Rezepten per App, elektronischer Gesundheitskarte oder einem Ausdruck mit QR-Code in der Apotheke eingelöst werden.
Tierärzte und reine Privatärzte könnten aufgrund fehlender technischer Infrastruktur im ersten Schritt nicht digital verordnen. Dies soll aber in Zukunft möglich werden.
BfArM überprüft jede digitale Verordnung automatisch
Die Sicherheit und Kontrolle des BtM-Verkehrs seien auch bei der elektronischen Verschreibung gewährleistet, heißt es in dem Entwurf. So solle bei jeder Verordnung eine automatisierte Abfrage beim BfArM erfolgen, ob der Verschreibende dort registriert ist.
Das BfArM könne die Verordnung verweigern, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Rezepte nicht den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften gemäß verwendet werden. Zudem könne auch die Registrierung rückgängig gemacht werden, wenn der Verschreibende betäubungsmittelrechtliche Vorschriften nicht beachte.
Die elektronischen BtM-Rezepte müssen dem Entwurf zufolge drei Jahre aufbewahrt werden. Digitale Speicherungsmöglichkeiten sollen zur Entbürokratisierung beitragen. Fehlerhaft ausgefertigte E-Rezepte müssen zudem gelöscht werden. Dieser Vorgang sollte in geeigneter Form dokumentiert werden. Auch diese ist drei Jahre lang aufzubewahren.
Die Einführung elektronischer Verschreibungen soll langfristig zu einer Zunahme an Nutzerfreundlichkeit führen und die Prozesse in der Praxis erleichtern, heißt es. Der zusätzliche Aufwand zur Einrichtung sei relativ gering, da Arztpraxen, Apotheken und Patienten die bereits bestehende Infrastruktur des E-Rezepts nutzen könnten.
Durch die Digitalisierung der BtM-Rezepte sollen jährlich rund 64,4 Millionen Euro eingespart werden, heißt es zudem im Verordnungsentwurf. Der größte Teil (rund 63,6 Millionen) entfällt dabei auf den Minderaufwand in Arztpraxen aufgrund des Verzichts auf Nadeldrucker und das Entfallen der Anforderung neuer sowie die Rückgabe alter, nicht mehr gebrauchter BtM-Rezepte auf den amtlichen Formblättern. Auch Apotheken sollen demnach jährlich 800.000 Euro durch das Wegfallen der monatlichen Dokumentationsausdrucke einsparen.
Für den Bund hingegen kommen Mehrkosten hinzu. Etwa sieben Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025 und ab 2026 rund drei Millionen Euro jährlich. Dazu gehört ein Sachaufwand für Entwicklung und Betrieb der Datenbank, Server und Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) sowie zusätzlicher Personalaufwand.
Beim BfArM müssten entsprechend vier neue Stellen geschaffen werden. Auf der anderen Seite entstehen jährlich rund 1,1 Millionen weniger Sachkosten und 280.000 Euro weniger Personalkosten beim BfArM aufgrund des Wegfalls des analogen Systems.
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