Bundesärztekammer spricht sich für Approbationsregister aus

Berlin – Im Zuge der Debatte zur beschleunigten Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen dringt die Bundesärztekammer (BÄK) auch auf einen bessere und zentrale Sammlung und Koordination relevanter Daten über Approbationen. Sie fordert ein „Ärztliches Approbationsregister Deutschland“, wie BÄK-Geschäftsführer Ulrich Langenberg heute in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages unterstrich.
Es sei notwendig, ein zentrales, gemeinsames Register mit den notwendigen Informationen zu schaffen. Die Möglichkeit für Behörden, anlassbezogen nachzufragen, reiche nicht aus. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit bestehe bislang ein Risiko, dass Informationen etwa bei einem Wechsel des Bundeslandes verloren gingen oder nicht weiterverfolgt würden.
In ihrer Stellungnahme an den Ausschuss schlägt die BÄK vor, ein solches Register in der Bundesärzteordnung zu verankern. Darin sollen demnach bereits erteilte und zurückgenommene Approbationen und Erlaubnisse zur Ausübung des ärztlichen Berufs sowie alle Verfahren auf Erteilung der Approbation, der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs oder der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung zusammengeführt werden.
Zum Regeln von Einzelheiten müsse das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt werden. Das Register soll, so heißt es weiter, dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Patientinnen und Patienten sowie der Qualitätssicherung der ärztlichen Gesundheitsversorgung dienen.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), hatte sich kürzlich bereits gemeinsam mit der BÄK für die Einführung eines solchen Registers ausgesprochen. Er erklärte dazu: „Die Bundesärztekammer könnte und sollte dabei für den Aufbau und die Pflege des Registers eine tragende Rolle spielen.“
Außerdem brauche es einen vollen Zugriff auf das Vorwarnsystem für die Ärztekammern, so Schwartze. Die konkrete Umsetzung müsse nun gemeinsam besprochen und Kriterien für eine stets hohe Aktualität und Qualität der Registerdaten erstellt werden.
Zuvor waren Fälle bekannt geworden, die Lücken beim bisherigen Informationsaustausch verdeutlichen. So berichtete das ZDF etwa über einen deutschen Arzt, der in Norwegen tätig gewesen war, wo ihm die Approbation entzogen wurde – und der danach hierzulande weiter praktizierte.
Das Register kam heute in einer Anhörung zu einem Gesetzentwurf zur Sprache, in dem es unter anderem um das Beschleunigen von Anerkennungsverfahren für ausländische Ärztinnen und Ärzte geht. Dieses Vorhaben der Bundesregierung wegen des Fachkräftemangels unterstützen mehrere ärztliche Organisationen und Verbände im Kern, sie sehen aber auch an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete gestern.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bewertet heute in seiner Stellungnahme mehrere Pläne der Bundesregierung als positiv, darunter „der direkte Einstieg in eine Kenntnisprüfung als Regelfall statt einer aufwändigen, dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung“.
Wie auch die BÄK verweist der Verband auf die Problematik, dass die Ausgestaltung der Kenntnisprüfung erst in einem zweiten Schritt in der Approbationsordnung geregelt werden soll. Langenberg verdeutlichte im Bundestag, dass diese Prüfung aus BÄK-Sicht in Zukunft intensiver als bisher sein und eventuell auch einen kleinen schriftlichen Prüfungsteil enthalten sollte.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband plädiert außerdem für eine einfache Vorprüfung eingereichter Unterlagen vor der Kenntnisprüfung, um eine „qualitätsgesicherte Prüfung der Berufsqualifikationen gewährleisten zu können“.
Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) schilderte Sabrina Krause in der Anhörung, dass bereits heute etwa ein Viertel der Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern aus dem Ausland stamme. Wegen vieler offener Stellen sei man auf diese Unterstützung angewiesen. Die Einarbeitung gehe mit erhöhtem Aufwand einher, doch den Rückmeldungen aus der Praxis zufolge lohne sich dieser.
Eine Willkommenskultur in der Gesellschaft sei dringend notwendig, wenn die Menschen auch in Deutschland bleiben sollte, betonte Ruth Wichmann vom Marburger Bund. Deutschland stehe mit vielen anderen Ländern im Wettbewerb um Ärzte und Krankenpflegepersonal.
Der Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit eines partiellen Berufszugangs vor, also die Möglichkeit in Deutschland zu arbeiten, auch wenn die ausländische Qualifikation nur einen Teil der deutschen ausmacht. Dann dürfen nur bestimmte Tätigkeiten ausgeführt werden und es muss die Berufsbezeichnung des Ausbildungslandes geführt werden.
Diese Möglichkeit bewertet die DGK in ihrer Stellungnahme „dem Grunde nach positiv“. Nötig seien allerdings klare und eindeutige Vorgaben und Regelungen zur Umsetzung, damit im Kollegenkreis und gegenüber Patientinnen und Patienten keine Missverständnisse ausgelöst würden. Es gelte auch Unsicherheiten bei den Betroffenen selbst zu vermeiden, etwa darüber, welche Tätigkeiten man ausüben darf und welche nicht. Diese Regelung gelte nur für Menschen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.
Auch Langenberg bekräftigte, dass die BÄK den partiellen Zugang kritisch sehe: Man wisse, dass es hier um die Umsetzung einer EU-Vorgabe gehe, diese könne man aber auch auf andere Weise regeln. „Die Gefahr, dass Menschen als Ärzte betrachtet werden, weil es für die Bevölkerung am Ende nicht mehr zu durchschauen ist, halten wir für relevant.“
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