Ärzteorganisationen: Gesetzentwurf zu beschleunigter Anerkennung nachbessern

Berlin – Ärzte aus dem Ausland sollen ihren Berufsabschluss schneller in Deutschland anerkannt bekommen. Dieses Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung begrüßen mehrere Ärzteorganisationen – vor einer für morgen geplanten Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages äußern sie aber auch mehrere Kritikpunkte daran.
Zu der einstündigen Anhörung morgen sind mehr als 20 Verbände und Organisationen geladen, auch aus den Bereichen Apotheken und Pflege. Einige Stellungnahmen lagen heute bereits vor.
Wie die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme schreibt, gelten ihre Bedenken insbesondere der Frage, „ob durch den Übergang zu einer Kenntnisprüfung als Regelfall ein qualitätsgesichertes Anerkennungsverfahren etabliert werden kann“.
Ein Verzicht auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung dürfe nicht mit Qualitätseinbußen oder mit Zweifeln an den für die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten erforderlichen Kompetenzen einhergehen.
Aus Sicht der BÄK sind im Gesetzentwurf auch wesentliche Aspekte des Vorhabens, insbesondere die Konkretisierung und Ausgestaltung der Kenntnisprüfung, noch nicht geklärt: Diese sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt werden, heißt es. Daher sei es weiter nicht möglich, die Vorschläge zu Änderungen am Anerkennungsverfahren abschließend zu beurteilen, so die BÄK.
Die vorgesehene Ausgestaltung der Kenntnisprüfung als Regelverfahren kann der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) grundsätzlich mittragen, „sofern diese Prüfung als echte, inhaltlich anspruchsvolle Zugangsprüfung konzipiert wird“, wie es in dessen Stellungnahme heißt.
Der Marburger Bund sieht den Gesetzentwurf nach eigenen Worten „aus verschiedenen Gründen kritisch“. Den Grundgedanken der Wertschätzung im bisherigen Anerkennungsgesetz konterkariere der Gesetzgeber beispielsweise ohne Not, indem er den gesetzlichen Vorrang der Gleichwertigkeitsprüfung abschaffen und die Kenntnisprüfung zum „Regelfall“ machen wolle. Hierbei gebe es zudem begriffliche Unklarheiten.
Zweifel an Einspareffekten
Die Bundesärztekammer sieht in dem Entwurf außerdem „ein recht einseitiges Bemühen“ um Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens. Zentrale Anforderungen für die Verfahrensqualität und die Patientensicherheit würden hingegen nicht ausreichend berücksichtigt.
So sehe man mit Sorge, „dass auch der Regierungsentwurf den Eindruck erweckt, eine Beschleunigung der Anerkennungsverfahren könne unter Wahrung der Anforderungen an die Patientensicherheit mit geringeren Kosten verwirklicht werden“. Die BÄK erwartet eine höhere Zahl an Anträgen pro Jahr als der Regierungsentwurf und schätzt auch die Kosten pro Antragsteller höher ein.
Der Medizinische Fakultätentag gibt in seiner Stellungnahme außerdem zu bedenken, dass die zu erwartende wachsende Zahl an Kenntnisprüfungen „auch die in Teilen heute schon prekäre Situation bei der Gewinnung von Prüfenden und Prüfungsvorsitzenden weiter verschärfen dürfte“. Eine Konkurrenzsituation zu den Staatsexamensprüfungen sei zu vermeiden.
Partieller Berufszugang in der Kritik
Mehrere der Organisationen kritisieren zudem, dass die Möglichkeit eines partiellen Berufszugangs geschaffen werden soll. Der Spifa etwa betont, dass partielle Zugangsmodelle erhebliche Risiken für die Abgrenzung von Verantwortlichkeiten, für die Patientensicherheit und für die Einheitlichkeit ärztlicher Standards bergen würden.
„Szenarien, die eine partielle Berufsausübung erfordern sind uns nicht bekannt“, hält der Medizinische Fakultätentag zu dem Thema fest und empfiehlt die Streichung der Regelung, „um eine missbräuchliche Nutzung“ zu vermeiden.
Als Hintergrund werden im Gesetzentwurf ein Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission sowie ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union genannt.
Der Gesetzentwurf müsse in mehreren Punkten nachgeschärft werden, so das Fazit des Spifa. Es sei sicherzustellen, dass Beschleunigungsmaßnahmen nicht zu Lasten der Qualität der ärztlichen Berufsausübung, der Patientensicherheit oder der Rechtssicherheit in der Versorgungspraxis gehen.
Der Gesetzentwurf hatte Ende vergangenen Jahres die erste Hürde genommen. Nach erster Lesung überwies ihn der Bundestag in den Gesundheitsausschuss, das Deutsche Ärzteblatt berichtete. Die BÄK hatte zu dem Thema bereits ein Positionspapier mit Vorschlägen vorgelegt.
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