Ärzteschaft

Bundesärztekammer: Strukturreformen statt Kontaktgebühr

  • Freitag, 2. Januar 2026
Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt /picture alliance, Ipon, Stefan Boness
Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt /picture alliance, Ipon, Stefan Boness

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, blickt skeptisch auf Rufe nach Einführung einer Kontaktgebühr bei Praxisbesuchen. Zwar könne man über die Zuzahlung von Versicherten nachdenken, „aber erst in zweiter Linie“, sagte er dem Deutschlandfunk. „Ich befürchte, dass es davon ablenkt, dass wir Strukturreformen brauchen im Zugang zum Gesundheitswesen.“

Eine Kontaktgebühr werde eine gewisse Entlastung bieten, aber bei weitem nicht reichen, um das Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben in Deckung zu bringen, erklärte der BÄK-Präsident. „Und es wäre fatal, wenn wir das jetzt sozusagen als einzige Maßnahme oder als eine Maßnahme einführten, die am Schluss davon ablenkt, dass wir uns wirklich um die Strukturen kümmern müssen.“ Darüber hinaus sieht Reinhardt in einer Kontaktgebühr eine „einseitige Belastung derer, die Hilfe in Anspruch nehmen müssen“.

Angesichts stark steigender Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gibt es Forderungen nach einer stärkeren finanziellen Beteiligung von Patienten bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hatte sich zuletzt in der Bild für eine Kontaktgebühr für Praxisbesuche ausgesprochen, die bei drei oder vier Euro liegen könnte.

Reinhardt setzt zur Reduzierung der Arztbesuche eher auf digitale Instrumente zur Ersteinschätzung und auf Videosprechstunden. Hintergrund des Vorschlags ist, dass Patienten nach Reinhardts Darstellung angesichts des komplexen Gesundheitssystems nur schwer entscheiden könnten, welche Anlaufstelle die richtige ist.

„Und wir erleben, dass wir an ganz vielen Stellen Patientinnen und Patienten sehen, die in gutem Glauben an die eine oder andere Stelle gegangen sind, aber es falsch gemacht haben.“ Diesen Kräfteverlust müsse man beseitigen, indem der Zugang zum Gesundheitswesen besser strukturiert werde. Wer sich trotz eines solchen Angebots „doch direkt zum Beispiel in eine klinische Ambulanz begibt, weil er meint, da wäre er jetzt am besten aufgehoben, dass der dann unter Umständen Zuzahlung leistet, dafür wäre ich absolut“.

Reinhardt begrüßte auch die Kompromisssuche einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten für eine Neuregelung der Suizidbeihilfe, lehnte aber eine aktive Unterstützung der Bundesärztekammer etwa durch eine Veröffentlichung einer Liste von hilfswilligen Medizinern ab.

„Eine gesetzliche Neuregelung zur Suizidbeihilfe ist erforderlich, um den derzeitigen ungeregelten Zustand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020 zu beenden, der für Menschen mit Suizidgedanken ebenso problematisch ist wie für Ärztinnen und Ärzte“, sagte Reinhardt.

„Wenn Suizidhilfe mehr und mehr zu einem Geschäftsmodell wird, kommen wir auf eine ganz schiefe Bahn“, warnte der Mediziner. Nötig sei bei einer Neuregelung vor allem die Etablierung eines Schutzkonzepts. So müsse unter anderem sichergestellt sein, dass der Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen werde und tatsächlich dauerhaften Charakter habe.

„Außerdem müssen geeignete Maßnahmen der Suizidprävention entwickelt werden, um zu verhindern, dass sich Menschen beispielsweise wegen einer als verzweifelt empfundenen Situation das Leben nehmen“, sagte Reinhardt.

Auf die Frage, ob die Bundesärztekammer zum Ausbremsen umstrittener Sterbehilfevereine auf ihrer Homepage eine Liste der Ärztinnen und Ärzte veröffentlichen würde, die für eine Suizidassistenz zur Verfügung stehen, sagte Reinhardt: „Definitiv nein.“

Die Suizidbegleitung sei Ärztinnen und Ärzten berufsrechtlich nicht untersagt, aber sie sei keine ärztliche Aufgabe. Wenn Ärztinnen und Ärzte in konkreten, schwierigen Situationen für sich nach sorgfältiger Abwägung anders entschieden, respektiere er das. Aber: „Wir als Bundesärztekammer werden nichts unterstützen, was den Eindruck erweckt, Suizidbeihilfe gehöre zur ärztlichen Tätigkeit.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert. Zugleich betonten die Richter, der Staat könne Regelungen treffen, um zu überprüfen, ob die Entscheidung wirklich ohne äußeren Druck getroffen wird.

Zwei Gesetzentwürfe, die unter anderem Beratungspflichten und Entscheidungsfristen vorsahen, verfehlten 2023 eine Mehrheit im Bundestag. Derzeit gibt es Bemühungen um einen neuen Anlauf. Experten warnen davor, dass Suizidbeihilfe ansonsten zum Geschäftsmodell wird.

Wenn Sie Suizidgedanken haben oder bei einer anderen Person wahrnehmen: Kostenfreie Hilfe bieten in Deutschland der Notruf 112, die Telefonseelsorge 0800/1110111 und das Info-Telefon Depression 0800/3344 533. Weitere Infos und Adressen unter www.deutsche-depressionshilfe.de.

dpa/kna

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