Bundesärztekammer verurteilt Übergriffe gegen Ärzte und kündigte Meldetool an

Berlin – Zwei von drei Ärztinnen und Ärzten haben in ihrem Berufsalltag bereits Gewalterfahrungen gemacht. Das ist das Ergebnis einer heute veröffentlichten Umfrage des Deutschen Ärzteblatts. Die Bundesärztekammer (BÄK) verurteilte heute die Übergriffe scharf und kündigte ein Meldetool an.
Um das Ausmaß besser zu erfassen und einen besseren und unmittelbareren Überblick über die Situation zu erhalten, würden Bundesärztekammer und Landesärztekammern an einem bundesweiten Meldetool arbeiten, das Gewaltvorfälle systematisch erfassen solle, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, heute auf der Neujahrspressekonferenz.
Er verurteilte die Übergriffe scharf. „Wer Helferinnen und Helfer angreift, zerstört das Vertrauensverhältnis, auf dem medizinische Versorgung beruht, und gefährdet damit die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens“, so der BÄK-Chef.
Angriffe auf Beschäftigte in Kliniken, Praxen, im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr müssten daher konsequenter verfolgt und deutlich härter bestraft werden. Reinhardt begrüßte den vor wenigen Tagen vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ „ausdrücklich“.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) plant, Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden künftig in den Schutz der besonderen Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften einzubeziehen. Dafür ist ein neuer Paragraf 116 Strafgesetzbuch (StGB) vorgesehen, wie ein aktueller Referentenentwurf vorsieht. Er liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Bislang würden besondere Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches Personal nur gelten, soweit die angegriffenen Personen im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig seien, hieß es aus dem Ministerium im Dezember. Künftig sollten tätliche Angriffe gegen Ärztinnen und Ärzte und ihre Mitarbeitenden den gleichen Strafandrohungen unterliegen wie Angriffe gegen Rettungskräfte.
Konkret sind im Referentenentwurf Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren für Personen angedacht, die Angehörige eines Heilberufs oder Mitarbeiter bei ihrer beruflichen Tätigkeit durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindern.
Bei einem tätlichen Angriff sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren festgeschrieben. Der Artikel 116 ist damit weit gefasst und umschließt unter anderem niedergelassene Ärzte, Medizinische Fachangestellte (MFA) und auch Pflegekräfte oder weitere Gesundheitsberufe.
Wer Einsatzkräfte oder Gesundheitspersonal bei der Berufsausübung in einen Hinterhalt lockt und angreift, soll dem Entwurf zufolge mit einer Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher von sechs Monaten bestraft werden. „Diese Begehungsweise ist als besonders verwerflich zu bewerten“, heißt es im Referentenentwurf.
Reinhardt betonte, so richtig und notwendig diese Maßnahmen seien, bleibe „dennoch entscheidend, dass Strafverfolgungsbehörden ausreichend ausgestattet werden und Anzeigeverfahren einfacher, schneller und niedrigschwelliger gestaltet sind“.
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