Vermischtes

Bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung: Mangelnde Kapazitäten bei Pflegekräften als Hemmnis

  • Montag, 1. Juni 2026
/picture alliance, Sebastian Gollnow
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Berlin – Derzeit kann in Pflegeheimen weder eine weitere Anhebung der gesetzlichen Personalanhaltswerte noch die Einführung einer bundeseinheitlichen Mindestpersonalausstattung erfolgen. Diese Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) geht aus dem Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege hervor, der als Unterrichtung der Bundesregierung (21/6180) vorliegt.

Der Arbeitsmarkt biete derzeit nicht die entsprechenden Kapazitäten bei Assistenz- und Fachkräften in der Pflege, so das BMG. Deshalb erfolge die Entscheidung, keine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung einzuführen, „im Interesse einer sicheren und kontinuierlichen Versorgung“.

Verwiesen wird vom Ministerium darauf, dass es sich bei Pflegefachkräften um einen Engpassberuf nach der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit handelt.

Für Assistenzkräfte in der Pflege lägen zwar in der Arbeitsmarktstatistik keine gesonderten Daten vor, aus einem entsprechenden Bericht des GKV-Spitzenverbands lasse sich jedoch ableiten, dass gerade in diesem Bereich die größte Lücke bestehe – insbesondere qualifiziertes Assistenzpersonal sei nicht ausreichend auf dem Arbeitsmarkt verfügbar.

Die neu beginnenden Ausbildungen nach dem Pflegefachassistenzgesetz ab dem 1. Januar 2027 könnten aber aus Sicht des BMG dazu beitragen, diese Lücke zu schließen.

Durch die Ablösung der bislang 27 landesrechtlich geregelten Helfer- und Assistenzausbildungen in der Pflege zugunsten einer bundeseinheitlichen, generalistischen Ausbildung würden sich langfristig die Möglichkeiten verbessern, in die berufliche Pflege einzusteigen und sich innerhalb der beruflichen Qualifikationswege weiterzuentwickeln.

EB/aha

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