Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Anästhesisten

Berlin/Leipzig – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Facharztes für Anästhesiologie in Berlin wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestätigt. Der 5. Strafsenat in Leipzig verwarf am 6. Oktober die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin, wie der BGH mitteilte.
Die Nachprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der damals 78-jährige Mann war im August des vergangenen Jahres nach dem Tod einer 59-Jährigen vom Landgericht Berlin zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Die Patientin war im April 2020 infolge eines Eingriffs wegen eines Rückenleidens im Januar gestorben. Der behandelnde Orthopäde hatte den Anästhesisten hinzugezogen, um die Frau in Vollnarkose zu versetzen. Die Frau habe einen Atem- und Herzstillstand erlitten, der dem Arzt nicht sofort aufgefallen sei. Minutenlang sei sie ohne Sauerstoffversorgung geblieben.
Dem Mediziner mit deutscher und bulgarischer Staatsangehörigkeit waren nach Überzeugung der Richter mehrere Versäumnisse anzulasten. Unter anderem sei die Patientin nicht über die Risiken einer Vollnarkose und mögliche Alternativen aufgeklärt worden.
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