Bundesgerichtshof will Anfang April zu künstlicher Ernährung urteilen

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) will sein Urteil zu Schadenersatzansprüchen gegen einen Arzt im Zusammenhang mit der künstlichen Ernährung eines Patienten am 2. April verkünden. Dies teilte das Gericht heute mit.
Dem Mediziner wird vorgeworfen, durch künstliche Ernährung das Leiden eines Mannes knapp zwei Jahre sinnlos verlängert zu haben. Die Vorsitzende des Sechsten Zivilsenats, Vera von Pentz, hatte bei der gestrigen Verhandlung Skepsis gegenüber Schadenersatzansprüchen zum Ausdruck gebracht.
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