Politik

Bundesgesundheitsministerium startet Präventionsoffensive

  • Donnerstag, 16. Juli 2026
/Garun Studios, stock.adobe.com
/Garun Studios, stock.adobe.com
Dieses Dialog-Fenster öffnen

Berlin – Um Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken und zu einer tragenden Säule des Gesundheitssystems zu machen, ist heute eine Präventionsoffensive im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gestartet.

„Prävention ist keine Nebensache, sondern eine zentrale Zukunftsaufgabe“, betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bei der Auftaktveranstaltung in Berlin. Das Gesundheitssystem leiste eine qualitativ hochwertige und umfassende Versorgung im Krankheitsfall, doch müsse man künftig besser darin werden, Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen.

Warken kündigte an, auf einen breiten Ansatz setzen zu wollen und in den kommenden Monaten mit möglichst vielen Politikfeldern gemeinsame Handlungsfelder zu erörtern. In den Prozess sollen auch andere beteiligte Akteure eingebunden werden.

„Die Grundlagen sind zuletzt vor mehr als zehn Jahren weiterentwickelt worden“, sagte Oliver Blatt, Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands. „Mit dem Präventionsgesetz haben seinerzeit vor allem die Kranken- und Pflegekassen neue Aufgaben bekommen.“ Die Ausgaben für Prävention seien dort zuletzt gestiegen. Das Thema sei jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich auch Bund, Länder und Kommunen verbindlicher beteiligen müssten.

„Die Präventionsoffensive bietet die Chance für einen echten Paradigmenwechsel“, unterstrich der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. Eine besondere Bedeutung komme auch der Stärkung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu. „Wer heute in wirksame Prävention investiert, verhindert morgen vermeidbare Erkrankungen. Die Ärzteschaft steht bereit, sich mit ihrer Kompetenz in die Präventionsoffensive einzubringen“, versprach er.

Mit der Präventionsoffensive wird an das Präventionsgesetz von 2015 angeknüpft – es soll mit dem Vorstoß konsequent weiterentwickelt werden, wie es aus dem BMG heißt. Die Offensive setzt demnach auf eine enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen, Leistungserbringern und Akteuren aus dem Gesundheitswesen.

Bestehende Projekte sollen besser miteinander verzahnt, Angebote weiterentwickelt und die Gesundheitsförderung dauerhaft in den Lebenswelten der Menschen verankert werden. Bislang sei es nur teilweise gelungen, mit den Ländern und Einrichtungen die strukturellen Voraussetzungen für Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen zu schaffen.

Änderungen in Sozialgesetzbüchern geplant

Aus internen Kreisen wurde bekannt, dass die Sozialgesetzbücher V und XI ein erster Ansatz- und Handlungspunkt werden sollen. Geplant ist demnach unter anderem, Ressourcen und Maßnahmen stärker auf Bevölkerungsgruppen auszurichten, die einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind.

Der Leistungsauftrag der Krankenkassen soll demzufolge konkretisiert und individualisiert werden. Für Kinder und Jugendliche soll es verpflichtende Einladungen zu den U-Untersuchungen U10 und J1 geben. Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung besser unterstützt werden und die Digitalisierung soll genutzt werden, um auch junge Menschen besser zu erreichen und den Zugang zu Angeboten zu erleichtern.

Darüber hinaus soll die Gesundheitsförderung bei rechtlichen Rahmenbedingungen eine größere Rolle einnehmen. Die Wirksamkeit präventiver Maßnahmen soll künftig verstärkt evaluiert und dokumentiert werden, um damit auch die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Mittel nachzuweisen.

Im Gesetz soll zudem verankert werden, dass sich Bund, Länder und Kommunen enger abstimmen müssen. Bund und Länder sollen bei wesentlichen Planungs- und Entscheidungsprozessen die Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung stärker berücksichtigen. Gesundheitliche Chancengleichheit soll von allen beteiligten Akteuren gefördert werden. Sozialversicherungsträger sollen ihre Leistungen untereinander und mit den Akteuren in den Lebenswelten verbindlich abstimmen. Darüber hinaus sollen ihre Berichtspflichten konkretisiert werden.

Auch in Hinsicht auf den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) soll es Maßnahmen zur Stärkung der Prävention geben – darunter die Einführung einer Pflegebegleitung, die bei der Inanspruchnahme von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen helfen soll. Auch sollen Personen im höheren Lebensalter künftig rechtzeitiger und zielgruppenspezifischer unterstützt und Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen gefördert werden.

nfs/EB

Diskutieren Sie mit:

Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen

Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.

Jetzt bei Google bevorzugen

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung