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Datengestützte Prävention: Krankenkassen haben bislang 1,5 Millionen Menschen auf Gesundheitsrisiken angesprochen

  • Dienstag, 14. Juli 2026
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Berlin – Ein positives Fazit der sogenannten datengestützten Prävention zieht der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Danach haben die Krankenkassen bislang rund 1,5 Millionen Menschen gezielt auf individuelle Gesundheitsrisiken wie fehlende Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen hingewiesen. Etwa 110.000 von ihnen nahmen daraufhin konkrete Versorgungsangebote in Anspruch.

Rund 17.600 Personen widersprachen der Datennutzung – das entspricht weniger als 0,4 Promille der Versicherten der Kassen mit entsprechenden Datenauswertungsprojekten. „Die Ansprache der Versicherten auf Grundlage ihrer individuellen Daten erreicht die Versicherten frühzeitig und trägt konkret zu einer besseren Versorgung bei. Wenn wir vorhandene Daten verantwortungsvoll nutzen, können frühzeitige Hinweise im besten Fall dazu führen, sogar schwerwiegende Krankheitsverläufe zu vermeiden“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

Grundlage für die Ansprache der Versicherten sind Regelungen des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes aus dem Jahr 2024. Sie ermöglichen es den Kranken- und Pflegekassen, Versichertendaten gezielt auszuwerten, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und Versicherte individuell anzusprechen.

Laut dem GKV-Spitzenverband wurden bislang rund 1,3 Millionen Versicherte zu Impfungen angesprochen. Für die bereits auswertbaren Impfmaßnahmen mit 1,1 Millionen Versichertenkontakten ergab sich, dass circa 10 Prozent der Versicherten die empfohlene Impfung dann in Anspruch nahmen. Auch bei der Krebsfrüherkennung sind die Kassen aktiv geworden: Rund 90.000 Versicherte mit Risikofaktoren wurden mit Hinweisen auf die Vorsorge kontaktiert.

Bei einem Projekt, das Versicherte nach bereits erfolgten Koloskopien auf Nachkontrollen aufmerksam macht, nahmen zum Beispiel 27 Prozent der Kontaktierten eine Darmkrebsberatung wahr und sieben Prozent ließen eine Vorsorgekoloskopie durchführen.

Ein weiteres Ziel der Maßnahmen ist die frühere Erkennung eines noch nicht festgestellten Pflegebedarfs bei Personen, die zwar Hilfe benötigen, aber noch nicht wissen, dass ihnen Pflegeleistungen zustehen. So hat eine Krankenkasse rund 8.250 ihrer Versicherten aufgrund eines entsprechenden Risikos kontaktiert. Daraufhin wurde bei 28 Prozent von ihnen nach erfolgter Beratung tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit festgestellt.

„Nach den vielversprechenden ersten Ergebnissen kommt es nun darauf an, die Rechtsgrundlage weiterzuentwickeln und noch praxistauglicher auszugestalten“, so Stoff-Ahnis. Dafür müssten bürokratische Hürden abgebaut werden, insbesondere bei Anzeige- und Formvorgaben für die Krankenkassen.

„Gleichzeitig ist entscheidend, dass die Krankenkassen schneller auf Versorgungsdaten zugreifen können, um Risiken möglichst früh erkennen zu können. Damit können die Krankenkassen künftig einen zusätzlichen Impuls geben, der dann zu einer frühzeitigeren medizinischen Bewertung und gegebenenfalls Versorgung durch Ärztinnen und Ärzte führen kann“, betonte sie.

Ärztliche Verbände sehen allerdings die Datenauswertung durch Krankenkassen und insbesondere eine weitere Ausweitung der Zugriffsrechte auf Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) höchst kritisch. So warnte jüngst die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), wenn Daten aus der ePA künftig durch Dritte ausgewertet werden könnten, konterkariere und schädige dies das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Patient und Arzt oder Psychotherapeut.

hil

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