Bundesjustizministerin drängt auf baldiges Gesetz zur Sterbehilfe

Düsseldorf – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat sich für ein neues Gesetz zur Sterbehilfe noch vor der nächsten Bundestagswahl ausgesprochen. An die Bundestagsabgeordneten appellierte sie, zügig tätig zu werden.
„Ich halte es für machbar, dass wir noch in dieser Wahlperiode über Gruppenanträge im Bundestag Regelungen zum Thema Suizidhilfe schaffen“, sagte Lambrecht der Rheinischen Post.
Sie verwies darauf, dass das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Thema dem Gesetzgeber ausdrücklich erlaube, die Suizidhilfe gesetzlich zu regeln. Deshalb seien die Abgeordneten des Bundestags jetzt gefordert, eine neue Regelung zu schaffen.
Wie das Thema Suizidhilfe gesetzlich geregelt wird, muss aus ihrer Sicht eine Gewissensentscheidung frei von Fraktionsdisziplin bleiben. Sie sei „persönlich davon überzeugt“, dass der assistierte Suizid keine gesellschaftliche Normalität werden dürfe.
„Alte und pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf Pflege, Begleitung und Zuwendung“, sagte sie. Die Menschen dürften keinesfalls das Gefühl haben, dass sie ab einer gewissen Pflegebedürftigkeit die Suizidhilfe in Anspruch nehmen müssten.
Die Ministerin verwies auch auf die Aussagen im BVerfG-Urteil, wonach die Beihilfe zum Suizid mit Aufklärungs- und Wartepflichten, Erlaubnisvorbehalten und dem Verbot besonders gefahrenträchtiger Formen der Suizidhilfe versehen werden kann.
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