Bundeskabinett befasst sich mit Legalisierung von Cannabis

Berlin – Wenige Tage nach Bekanntwerden erster Details zur geplanten Legalisierung von Cannabis will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) morgen dem Bundeskabinett Eckpunkte dafür vorlegen. Das bestätigten heute Regierungskreise. Der Minister will im Anschluss an die Kabinettssitzung die Details vorstellen.
Zuvor hatte heute die Rheinische Post berichtet. Dem Bericht zufolge handelt es sich um überarbeitete Eckpunkte, die innerhalb der Bundesregierung abgestimmt sind. Die Kabinettsbefassung ist ein Zwischenschritt.
Ein konkreter Gesetzentwurf soll aber erst kommen, wenn sich abzeichnet, dass es von der Europäischen Union (EU) gegen die geplante Cannabisfreigabe keine rechtlichen Einwände gibt. An den bisher geplanten Regelungen kann sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zudem noch viel ändern.
Dem Bericht der Rheinischen Post zufolge sollen künftig der Erwerb und der Besitz von einer Höchstmenge „von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis“ zum Eigenkonsum „unabhängig vom konkreten THC-Gehalt und Herkunft“ straffrei sein. Der Eigenanbau zum Eigenkonsum soll in begrenztem Umfang gestattet werden. Für den Verkauf ab 18 sind „lizenzierte Fachgeschäfte“ und eventuell auch Apotheken vorgesehen.
Werbung für Cannabisprodukte wird den Plänen zufolge untersagt. Geprüft werden soll, ob „wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz“ bis zum Alter von 21 Jahren eine Obergrenze für den THC-Gehalt für die Abgabe von Cannabis festgelegt wird.
Durch eine staatlich kontrollierte Lieferkette sollen der Gesundheitsschutz gewährleistet und die organisierte Kriminalität sowie der Schwarzmarkt eingedämmt werden, heißt es demnach weiter. Die gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes sollen nach vier Jahren evaluiert werden.
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