Bundeskabinett beschließt Ausbildungsreform für pharmazeutisch-technische Assistenten

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute eine Ausbildungsreform für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-Reformgesetz) beschlossen. Das Vorhaben ist nach Angaben der Bundesregierung Teil der Strategie, die Ausbildungen der Gesundheitsberufe an heutige Anforderungen in der Berufspraxis anzupassen und sie zu modernisieren.
Mit der Reform solle das Interesse an dem Beruf der PTA für die Zukunft gesichert und einem Fachkräftemangel in den Apotheken entgegengewirkt werden, hieß es aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Ausbildung dauert demnach weiterhin zweieinhalb Jahre. Sie gliedert sich in einen zweijährigen schulischen Teil und eine halbjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke. Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.
Vorgesehen ist künftig, dass die Auszubildenden während des praktischen Teils in einer Apotheke eine angemessene Vergütung erhalten. Dies werde im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt, schreibt das BMG. Die Schulgeldfrage soll entsprechend dem Koalitionsvertrag in ein Gesamtkonzept zur Reform der Gesundheitsfachberufe einbezogen werden.
Ein Schwerpunkt der neuen Ausbildung soll laut BMG auf der Stärkung der Beratungskompetenz liegen. Aus Sicht des Ministeriums haben die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die fachgerechte Information der Patienten gegenüber der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Vermittlung der pharmazeutisch technologischen Kompetenz soll aber gewährleistet bleiben.
„PTA übernehmen in den Apotheken wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Diese Kompetenzen stärke man mit einem modernen Berufsgesetz.
Es brauche gut ausgebildete Fachkräfte im Gesundheitswesen. Deshalb seien zeitgemäße und attraktive Ausbildungsregelungen so wichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Bundesrat muss der Reform zustimmen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: