Bundeskabinett beschließt höheres Apothekenhonorar

Berlin – Für die Apotheken kommt eine lange ausgebliebene Erhöhung des Honorars für rezeptpflichtige Medikamente. Ein Fix-Bestandteil der Vergütung von 8,35 Euro pro Packung soll zum 1. Juli zunächst auf 9,00 Euro steigen, wie eine vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommene Verordnung des Wirtschaftsministeriums vorsieht. Zum 1. Januar 2027 soll dann eine Anhebung auf 9,50 Euro folgen.
Union und SPD hatten die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung wegen der Finanznöte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunächst zurückgestellt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte dann aber eine Umsetzung in diesem Frühjahr an.
Für die Anhebung des Fix-Honorars bis auf 9,50 Euro werden Mehrkosten für die GKV von jährlich 875 Millionen Euro veranschlagt. Die Zahl der Apotheken in Deutschland sinkt seit Jahren und ging bis Ende März auf 16.541 zurück – den niedrigsten Stand seit 1977.
Kritik kam vom GKV-Spitzenverband. „Das ist wirklich schräg“, sagte Sprecher Florian Lanz. „Alle müssen sparen, aber die Apotheken bekommen eine saftige Honorarerhöhung, obwohl deren Einnahmen seit Jahren kräftig steigen.“
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte die Anhebung hingegen als längst überfällig. Mit der nur schrittweisen Erhöhung auf 9,50 Euro trete aber eine gefährliche Verzögerung bei der Stabilisierung der Apotheken ein, sagte Präsident Thomas Preis.
Zudem solle sie durch geplante Sparmaßnahmen teilweise wieder aufgehoben werden, kritisierte er mit Blick auf Gesetzespläne für stabile Krankenkassenbeiträge. Es sei nicht verständlich, warum die Koalition die Apotheken nur halbherzig stärke. Die Apotheker hatten heute auch Pläne vorgestellt, welche Leistungen sie selbst gerne im Rahmen eines Primärversorgungssystem erbringen wollen.
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