Bundestag beschließt Apothekenreform trotz Kritik

Berlin – Der Bundestag hat heute dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition zugestimmt. Mit der Reform sollen Apotheken unter anderem wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden – beide Punkte sorgen allerdings für Kritik.
„Apotheken sind eine feste Säule für eine niedrigschwellige und flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen in unserem Land. Durch das heute beschlossene Gesetz stärken wir die Apothekenlandschaft finanziell, in ihren Kompetenzen und sorgen gleichzeitig für weniger Bürokratie“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in einer Mitteilung.
Man binde Apotheken breiter in die Versorgung ein, erläuterte Warken. Aufgaben wie Impfungen, Tests und Präventionsangebote verteile man künftig auf mehr Schultern, um so „die Gesundheitsversorgung in Zukunft sicherstellen zu können“.
Laut Gesetz sollen in Apotheken künftig Impfungen – mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind –, Schnelltests gegen bestimmte Erreger, Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken, neue pharmazeutische Dienstleistungen zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes sowie Beratungen zur Rauchentwöhnung durchgeführt werden können.
Zudem wird die Abgabe von bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept in dringenden Fällen als Anschlussverordnung bei einer Dauermedikation und bei akuten unkomplizierten Erkrankungen möglich sein.
Deutliche Kritik aus der Ärzteschaft
Diese Kompetenzausweitungen werden von ärztlichen Verbänden höchst kritisch gesehen. So warnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor einem deutlichen Bruch mit der ärztlichen Therapieverantwortung und dem Grundsatz des Arztvorbehalts.
Die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente beispielsweise setze eine ärztliche Diagnose voraus. „Diese kann ohne Untersuchung und differenzialdiagnostische Abklärung nicht erfolgen“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner. Auch die Durchführung einer Impfung sei mit Blick auf mögliche Impfreaktionen nicht ohne Grund eine originär ärztliche Aufgabe.
„Ärztliche Tätigkeiten gehören nicht in die Apotheke. Die Bundesärztekammer hat von Anfang an kritisiert, dass das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz diesen Grundsatz untergräbt. Es bleibt dabei: Wer diagnostische und therapeutische Aufgaben übernimmt, muss dafür ausgebildet sein“, stellte heute Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), klar.
Das sei eine Frage der Patientensicherheit: Klinische Bewertung und therapeutische Entscheidung stellten ärztliche Kernaufgaben dar, die auch bei vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen zwingend erforderlich seien.
Während man in der Diskussion um das Primärarztsystem und die Reform der Notfallversorgung darum ringe, zu einer klar strukturierten Versorgung mit verbindlichen Versorgungspfaden zu kommen, führe dieses Gesetz zu zusätzlichen Schnittstellen, unnötigem Ressourcenverbrauch, verunsicherten Patienten und erheblicher Mehrbelastung in den Arztpraxen, kritisierte Reinhardt weiter.
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) warnte, die Änderungen bedeuteten eine weitere Verschiebung medizinischer Leistungen in Strukturen, die nicht Teil der fachärztlich verantworteten Diagnostik sind.
„Die Politik darf medizinische Versorgung nicht in einzelne Servicebausteine zerlegen und dabei so tun, als bliebe die Qualität automatisch erhalten“, so Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spifa. Wenn der Gesetzgeber den Zugang zu Diagnostik verbessern will, dann müsse er die vorhandenen ärztlichen und fachärztlichen Strukturen stärken, nicht umgehen.
Seitens der Krankenkassen werden insbesondere die finanziellen Folgen der Apothekenreform kritisch gesehen. „Die Politik war angetreten, die Apothekenversorgung mit guten Ansätzen zu reformieren. Auf den letzten Metern ist aus dem heute im Bundestag verabschiedeten Apotheken-Gesetz aber eine Mogelpackung geworden. Die Apothekenversorgung wird damit in Zukunft nur teurer, aber im Wesentlichen nicht besser“, sagte heute Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Allein 2027 kämen nun Mehrkosten von deutlich über einer Milliarde Euro auf die gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber zu. „Solche horrenden Ausgabenaufwüchse stehen völlig im Widerspruch zu dem aktuell laufenden Reformprozess zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung und sind deshalb in keiner Weise nachvollziehbar“, so Stoff-Ahnis.
Diesen Punkt ging auch Paula Piechotta (Grüne) in der heutigen Bundestagsaussprache an. Ein Gesetz, das in der derzeitigen finanziellen Gesamtsituation der Krankenkassen „Milliardenkosten obendrauf“ erzeuge, sei „unehrlich“.
Gesundheitspolitiker der Koalition aus Union und SPD verwiesen auf die für Apotheken notwendigen „verlässlichen Rahmenbedingungen“ und „finanzielle Stabilität“. Insgesamt stärke man sowohl die Standorte als solche als auch das Personal.
Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, betonte, mit der verbesserten Nacht- und Notdienstvergütung, der Aufhebung des Skonti-Verbots sowie der Erhöhung des Apothekenfixums stelle man die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken sicher.
Eine weitere kostenintensive Maßnahme wurde per fachfremden Änderungsantrag im parlamentarischen Verfahren Bestandteil der Apothekenreform: Für sogenannte Biosimilars – also patentfreie biologische Arzneimittel – sind exklusive Rabattverträge bis Ende Juni 2028 ausgeschlossen.
Dies schränke die Möglichkeiten der Krankenkassen für Rabattverträge erheblich ein, warnte Stoff-Ahnis. „Das ist ein Geschenk für die Pharmaindustrie, welches von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern teuer bezahlt werden muss. Dadurch entfallen kurzfristig mögliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro, wobei von einem deutlichen Anstieg in den Folgejahren auszugehen ist.“
Die Apotheken selbst sind ebenfalls nur bedingt mit dem Gesetz zufrieden. Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), warnte trotz der geplanten Erweiterung des Aufgabenfelds vor einem anhaltenden Apothekensterben.
„Um das Apothekensterben endlich zu stoppen, brauchen wir dringend die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Honorars auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament. Aber noch immer ist keine entsprechende Verordnung verabschiedet worden“, sagte er.
Zur Umsetzung weiterer Teile der Apothekenreform – etwa zum Versandhandel mit Arzneimitteln, zur Wiederermöglichung von Skonti und zur Verhandlungslösung der Selbstverwaltung zur Anpassung der Apothekenhonorare – wird derzeit laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch eine Rechtsverordnung finalisiert.
Zudem befinde man sich mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als zuständigem Verordnungsgeber derzeit noch in der Abstimmung bezüglich einer Anhebung des Apothekenpackungsfixums. Im Koalitionsvertrag ist eine Anhebung auf 9,50 Euro je verschreibungspflichtigem Arzneimittel vereinbart.
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