Politik

Apotheken wollen mit Leistungsausbau ein künftiges Primärversorgungssystem unterstützen

  • Mittwoch, 3. Juni 2026
/picture alliance, Marcus Brandt
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Berlin – Die Apotheken wollen im Rahmen eines künftigen Primärversorgungssystems einen eigenen „Beitrag“ leisten. Das kündigte heute Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), an. Mit einem entsprechenden Positionspapier wolle man eine fachliche, politische und gesellschaftliche Debatte dazu anstoßen.

Das bestehende Potenzial der Apotheken mit Blick auf „flächendeckende, wohnortnahe und qualifizierte“ Beratungs- und Versorgungsleistungen müsse noch besser genutzt werden, so Preis. Der ABDA-Präsident betonte, die konkrete Entwicklung der im Positionspapier enthaltenen Leistungsangebote wolle man im „Schulterschluss mit der Ärzteschaft“ angehen. Er sei zuversichtlich, dass man gemeinsam „in die neuen Rollen“ hineinfinde – schließlich sei die Primärversorgung ohne Apotheken „gar nicht darstellbar“.

Das Positionspapier geht inhaltlich über die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen und Aufgabenbereiche hinaus, die im kürzlich vom Bundestag beschlossenen Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) enthalten sind.

Schon diese politisch gewünschten Kompetenzausweitungen werden von ärztlichen Verbänden höchst kritisch gesehen. Sowohl die Bundesärztekammer (BÄK) als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnten nachdrücklich vor einem Bruch mit der ärztlichen Therapieverantwortung und dem Grundsatz des Arztvorbehalts.

Apotheken wollen mehr Angebote machen dürfen

Unter anderem wird von der ABDA nun eine weitere Stärkung der Apotheken im Bereich der Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenz, bei Hilfestellungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) sowie bei Präventions- und Früherkennungsangeboten vorgeschlagen.

Zudem könnten Apotheken ein wichtiger ergänzender Baustein im Prozess der geplanten digitalen Ersteinschätzung sein. Im Papier heißt es dazu, „für unkomplizierte Beschwerden sollte gemeinsam mit der Ärzteschaft geprüft werden, wie Schnittstellen und Rollen so angepasst werden können, dass die Apotheke in definierten Fällen als erste Anlaufstelle eingebunden wird“. Die ABDA verspricht sich dadurch eine Entlastung des Gesundheitssystems – insbesondere, wenn weitergehende Dienstleistungen angeboten werden könnten.

Angerissen werden im Papier die Bereiche einer Betreuung nach Krankenhausentlassung – mit Schwerpunkt auf die Entlassmedikation –, der direkten Abgabe von OTC-Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Kinder im Apotheken-Notdienst, einer Ausweitung von medikamentösen Selbstbehandlungsmöglichkeiten mit apothekerlicher Unterstützung sowie das Angebot von Point-of-Care-Testungen.

Ein weiterer Vorschlag der ABDA: Per zu etablierendem Einschreibemodell könnte eine vom jeweiligen Patienten gewählte Vor-Ort-Apotheke die Arzneimitteldaten in der ePA durch regelmäßigen Abgleich der Medikationsdaten sowie die Durchführung von AMTS-Checks pflegen.

Ein aktueller, AMTS-geprüfter Medikationsplan erhöhe die Patientensicherheit, unterstütze die korrekte Anwendung und entlaste nicht zuletzt Arztpraxen durch verlässliche Daten. Auch könne man auf eine Verbesserung der Therapietreue bei Dauertherapien hinarbeiten – etwa durch eine aktive Steuerung und Intervention bei erkennbaren Versorgungslücken in der Dauermedikation.

Denkbar sind aus Sicht der Apotheken auch eine „standardisierte Therapiebegleitung bei stabilen chronischen Erkrankungen“ mit definierten Monitoringaufgaben sowie ein „strukturiertes Beratungsangebot“ zu präventionsrelevanten Risiken in bestimmten Lebensphasen wie beispielsweise den Wechseljahren.

„Mit dem in Kürze in Kraft tretenden Apothekenreformgesetz werden die Apotheken viele neue pharmazeutische Dienstleistungen anbieten können. Das sind gute und richtige Schritte auf dem Weg zu einer effektiven Primärversorgung in der Zukunft. Klar ist aber auch, dass neue Leistungen den Menschen nur dann helfen können, wenn das Apothekensterben endlich aufhört“, erläuterte Preis.

Man brauche die seit Jahren ausgesetzte und immer wieder versprochene Honorarerhöhung dringender denn je – das müsse die Grundlage jedweder Pläne zur Stärkung der Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung durch die Apotheken sein.

Zum Hintergrund: Das Bundeskabinett hat heute eine Verordnung beschlossen, nach der das Apothekenhonorar zum ersten Mal seit 2013 erhöht werden soll. Die ABDA kritisiert allerdings, dass diese Anpassung nur stufenweise erfolgt und durch Sparmaßnahmen der Bundesregierung teilweise wieder aufgehoben werden soll.

„Es ist nicht verständlich, warum die Koalition die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung durch die Apotheken nur halbherzig stärkt“, so der ABDA-Chef.

aha

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